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Wirtschaft: Verkauf der Bahnwohnungen: Bundesregierung plant Neuverhandlungen

Das Bundesverkehrsministerium will die Verhandlungen über den milliardenschweren Verkauf der 112.000 Eisenbahnerwohnungen womöglich neu aufrollen.

Das Bundesverkehrsministerium will die Verhandlungen über den milliardenschweren Verkauf der 112.000 Eisenbahnerwohnungen womöglich neu aufrollen. Nach der noch in diesem Monat erwarteten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, bei der man mit einer Zustimmung zum Verkauf rechne, werde man "eine neue Verhandlungsrunde mit den Bietern aufnehmen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Henner Wittling, am Donnerstag in Berlin. Er ließ offen, ob dabei auch mit neuen Bietern verhandelt werden solle. Das Gericht wird nach Wittlings Auffassung die Klage des Hauptpersonalrats des Bundeseisenbahnvermögens bereits in der am 28. Juni anstehenden ersten Anhörung zurückweisen und die Privatisierung erlauben.

Den Zuschlag für den Kauf hat derzeit ein Bieterkonsortium aus acht regionalen Wohnungsgesellschaften. Es will 7,1 Milliarden Mark zahlen. Nach Abzug der Verbindlichkeiten würden dem Bund rund 4,6 Milliarden Mark zufließen. Der Betrag ist im Verkehrshaushalt für 2001 wegen der anstehenden Entscheidung noch nicht fest verbucht. "Wenn wir die Veräußerung durchführen können, haben wir kein Problem", sagte Wittling. Sollte der Verkauf jedoch scheitern, müsse das Verkehrsministerium mit Mindereinnahmen von rund 1,1 Milliarden Mark rechnen. Die restlichen 3,5 Milliarden Mark würden aus dem Gesamthaushalt aufgebracht werden müssen.

Wittling wich der Frage aus, wie viel die angestrebten Neuverhandlungen einbringen könnten. Neben der regionalen Bietergruppe hatte sich seinerzeit auch die Deutsche Annington, eine Tochter des japanischen Nomura-Konzerns, an den Verhandlungen beteiligt. Sie hatte eine Milliarde mehr geboten. Erst kürzlich erneuerte sie ihr Angebot. Bislang hatte die Bundesregierung aber Berichte über eine mögliche Neuausschreibung dementiert.

Der Streit um den Verkauf zieht sich bereits über Jahre hin. Die regionale Bietergemeinschaft hatte den Zuschlag bereits im Juli 1998 erhalten. Dagegen hatte der Hauptpersonalrat erfolgreich Einspruch eingelegt. Er sieht den Bestand der Wohnungen als soziale Einrichtung gefährdet. Im Dezember 1999 hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht der Beschwerde statt gegeben und den Verkauf untersagt. Das Ministerium war daraufhin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gegangen.

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