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Wirtschaft: Verkehrsressort verteidigt Bahngesetz

Berlin - Das Bundesverkehrsministerium hat sich am Freitag gegen Vorwürfe gewehrt, das geplante Gesetz zur Privatisierung der Bahn verstoße gegen das Grundgesetz. Die Verfassung räume dem Gesetzgeber „erheblichen Spielraum“ ein, seine Verpflichtungen zu erfüllen, hieß es in Ministeriumskreisen.

Berlin - Das Bundesverkehrsministerium hat sich am Freitag gegen Vorwürfe gewehrt, das geplante Gesetz zur Privatisierung der Bahn verstoße gegen das Grundgesetz. Die Verfassung räume dem Gesetzgeber „erheblichen Spielraum“ ein, seine Verpflichtungen zu erfüllen, hieß es in Ministeriumskreisen. Mit dem Gesetz werde dem Bund „nichts genommen, was er heute hat“.

Nach einer Reihe von Stellungnahmen anderer Ministerien versucht das Verkehrsministerium, die Kritikpunkte entweder in den Text aufzunehmen oder zu entkräften. Insbesondere die Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Inneres hatten schwere verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Allerdings hat auch das Verkehrsministerium seinen Entwurf prüfen lassen. Der beauftragte Rechtsexperte Hubertus Gersdorf, Professor an der Uni Rostock, kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass das Gesetz alle Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 87) erfüllt. Ein unmittelbares Durchgriffsrecht habe der Bund schon heute nicht auf die Bahntöchter, die für die Infrastruktur – Schienen, Bahnhöfe und Stromleitungen – zuständig sind. Nach dem Gesetzentwurf würden die Einflussmöglichkeiten des Staates gegenüber heute sogar verbessert, verlautete in Ministeriumskreisen. hop

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