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Wirtschaft: Verluste am Aktienmarkt bereiten Versicherern Sorgen Unternehmen bilanzieren „stille Lasten“ statt Abschreibungen

Berlin (hej). Die deutschen Versicherer werden in ihren Bilanzen verstärkt „stille Lasten“ bilden.

Berlin (hej). Die deutschen Versicherer werden in ihren Bilanzen verstärkt „stille Lasten“ bilden. Auch Unternehmen, die bislang ihre Börsenverluste zeitnah abgeschrieben haben, dürften künftig von den Bilanzmöglichkeiten des Paragrafen 341b Handelsgesetzbuch Gebrauch machen, heißt es aus Versicherungskreisen. Paragraf 341b HGB erlaubt den Versicherungsunternehmen, nur vorübergehende Kursverluste zu ignorieren und die Aktien in ihrer Bilanz zunächst weiterhin mit dem deutlich höheren Anschaffungspreis zu führen. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Versicherungsgesellschaften traditionell langfristige Anleger am Kapitalmarkt sind. Viele Versicherer haben die Möglichkeit des Paragrafen 341b HGB in diesem Jahr dankbar in Anspruch genommen und hoffen, so die anhaltende Börsenkrise aussitzen zu können.

Aber selbst die Unternehmen, die bislang ihre Börsenverluste zeitnah abgeschrieben haben, sehen sich jetzt gezwungen, von dieser Bilanztransparenz abzuweichen. Das hat steuerliche Gründe. Denn die Kursverluste, die die Versicherer in ihrer Handelsbilanz abschreiben, können sie in ihrer Steuerbilanz nicht berücksichtigen. „Wir müssten unsere Verluste beim Finanzamt voll versteuern", sagt Wolfgang Fischer, Finanzvorstand der Stuttgarter Lebensversicherung. Deshalb werde sich wohl auch der Stuttgarter Versicherer, der bislang keine stillen Lasten gebildet hat, umstellen, kündigte Fischer an. Verbraucherschützer warnen jedoch vor dem Paragrafen 341 b HGB. Denn Kursverluste werden so in die Zukunft fortgeschrieben.

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