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Wirtschaft: Vermittler können nicht klagen

Die gute Nachricht vorweg: Partnervermittler können ihr Honorar vor Gericht nicht einklagen. Partnersuchende, die mit der Vermittlungsagentur unzufrieden sind und noch nichts gezahlt haben, können darauf hoffen, ohne Kosten aus dem Abenteuer Partnervermittlung wieder herauszukommen.

Die gute Nachricht vorweg: Partnervermittler können ihr Honorar vor Gericht nicht einklagen. Partnersuchende, die mit der Vermittlungsagentur unzufrieden sind und noch nichts gezahlt haben, können darauf hoffen, ohne Kosten aus dem Abenteuer Partnervermittlung wieder herauszukommen. Bedanken können sie sich bei den Vätern des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Die hielten zwar die Ehemakelei nicht für anstößig, meinten aber, dass sich der Staat aus Streitereien heraushalten sollte. Das steht noch heute so im Paragrafen 656 BGB. Erst kürzlich bestätigte der Bundesgerichtshof, dass diese Norm noch immer zeitgemäß ist.

Die schlechte Nachricht: Auch die Partnervermittler wissen um ihre schwache Rechtsposition. Daher bestehen sie auf Vorkasse. „Bezahlen Sie auf keinen Fall die gesamte Summe auf einen Schlag“, warnt Oliver Riek von der VerbraucherZentrale Berlin. Wenn Vorkasse, dann sollten Kunden und Vermittler zumindest klare Vereinbarungen treffen: Wie viele Vorschläge muss der Vermittler machen und in welchem Zeitraum? Riek rät: „Verabreden Sie, dass Sie jeweils pro Vorschlag zahlen.“ Der Grund: Haben die Kunden erst einmal gezahlt, können sie das Honorar nicht unter Berufung auf Paragraf 656 BGB wieder zurückfordern. Zwar haben die Partnersuchenden das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos zu kündigen. Aber für das bisher Geleistete müssen sie zahlen. Fragt sich nur, wie viel?

„Läuft der Vertrag über ein Jahr und kündigt der Kunde nach einem Monat, darf der Vermittler ein Zwölftel des Honorars behalten“, sagt Riek. Allerdings billigen einige Gerichte den Agenturen noch zusätzlich zehn Prozent des Honorars wegen der hohen Verwaltungskosten zu Beginn der Vermittlung zu. Für den Kunden heißt es dann: Außer Spesen nichts gewesen. hej

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