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Vermögen und Hartz IV: Die Lebensversicherung wird geschont

Wer Hartz-IV-Leistungen bezieht, muss zunächst sein angespartes Vermögen aufbrauchen. Auch eine kapitalbildende Lebensversicherung zählt als Vermögen.

Wer Hartz-IV-Leistungen bezieht, muss zunächst sein angespartes Vermögen aufbrauchen. Auch eine kapitalbildende Lebensversicherung zählt als Vermögen. Es gibt aber einen Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr pro Person (mindestens 3100 Euro und maximal 9750 Euro). Wer vor dem 1. Januar 1948 geboren ist, hat einen Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr. Dient die Lebensversicherung der Altersvorsorge und wurde vertraglich vereinbart, das angesparte Vermögen nicht vor Erreichen des Rentenalters zu verwenden, gilt ein weiterer Freibetrag von je 750 Euro pro Lebensjahr bis maximal 48 750 Euro. Zudem wird eine Lebensversicherung geschont, wenn ein Verkauf zu dem Zeitpunkt wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre – etwa, wenn dabei weniger als 90 Prozent der eingezahlten Beiträge erzielt würden. Allerdings kann der Versicherte gezwungen werden, den Vertrag zu beleihen.mirs

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