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Vermögen und Vorsorge: Der Staat erbt mit

Im Zuge der Erbschaftsteuerreform gelten seit Anfang 2009 neue Sätze und Freibeträge. Wie man die steuerliche Belastung gering hält.

Ehepartner können seit 2009 bis zu 500 000 Euro steuerfrei erben – zuvor waren es 307 000 Euro. Auch eingetragenen Lebenspartnern steht dieser Freibetrag zu. Bei Kindern verdoppelte sich der bis 2008 geltende Freibetrag beinahe auf 400 000 Euro. Sie können von Vater und Mutter also 800 000 Euro erben, ohne Steuern zahlen zu müssen. Für Enkel hat sich der Freibetrag auf 200 000 Euro fast vervierfacht. „Die größten Gewinner der Reform sind die eingetragenen Lebenspartner“, sagt der Berliner Steuerberater Jürgen Pfeilsticker. Ihr Freibetrag lag vor der Reform lediglich bei 5200 Euro. „Verschlechtert hat sich die Situation für die Erben zweiter Ordnung: Geschwister, Neffen und Nichten, Tanten und Onkel steigen jetzt mit einem Steuersatz von 30 statt zwölf Prozent ein bei nur geringfügig erhöhten Freibeträgen“, rechnet Pfeilsticker vor.

Gravierende Veränderungen hat die Reform bei Immobilien mit sich gebracht. Bei einer Erbschaft vor 2009 gingen Immobilien mit rund zwei Dritteln ihres Verkehrswertes in die Berechnung des Vermögens ein. „Wer beispielsweise ein Haus mit einem Verkehrswert von 500 000 geerbt hatte, war also demjenigen gegenüber steuerlich im Vorteil, der ein Barvermögen in gleicher Höhe erbte“, verdeutlicht Pfeilsticker. Nach der Neuregelung sollen Immobilien mit dem vollen Verkehrswert berechnet werden.

Wer sein selbst genutztes Haus seinen Angehörigen übertragen wollte, musste bis 2008 deren persönliche Freibeträge im Auge haben. Seit der Reform ist die Immobilie für den überlebenden Lebenspartner steuerfrei, vorausgesetzt, er bleibt dort zehn Jahre lang wohnen. Auch für erbende Kinder gilt diese Zehnjahresfrist. Nutzt der Erbe das Haus während dieser Zeit hingegen nur als Zweitwohnung, vermietet oder verkauft es, werden Steuern fällig. Bei Kindern sind zudem maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei. „Das heißt, bei einer Wohnfläche von 250 Quadratmetern wird der Wert der 50 Quadratmeter ermittelt und versteuert“, erläutert Pfeilsticker.

Jährlich nimmt der Staat nach Angaben des Bundesfinanzministeriums rund vier Milliarden Euro durch die Erbschaftsteuer ein. Eine Möglichkeit für Erblasser, die Steuerlast für ihre Erben zu senken, ist die Schenkung. Wer über ein großes Vermögen verfügt, sollte sich überlegen, ob er seinen nächsten Angehörigen nicht zu Lebzeiten einiges davon überträgt. Es empfiehlt sich, rechtzeitig damit zu beginnen: Stirbt der Schenker nämlich vor Ablauf von zehn Jahren nach der Schenkung, wird diese der Erbmasse zugeschlagen - der Steuervorteil wäre dahin. Die Freibeträge bei Schenkungen sind die gleichen wie bei Erbschaften. Sie gelten alle zehn Jahre wieder neu. Simon Frost

Jürgen Pfeilsticker führt mit seinem Bruder Frank die Steuerberatungsgesellschaft Konzept mit Sitz in

Berlin und Potsdam. Zu ihren Schwerpunkten gehören Erbschaften und Nachfolgen.

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