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Wirtschaft: Versetzungsverbot für Telekom-Beamte

Konzern bleibt nach Urteil gelassen

Frankfurt(Main ) (dpa/vis). Die Deutsche Telekom darf nach einem Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts ihre Beamten nicht zum Zweck des Personalabbaus zur internen Jobvermittlungsagentur Vivento versetzen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 9E4456/03) entschieden die Richter, dass Beamte nur in ein anderes Amt, nicht aber „in die Untätigkeit“ versetzt werden dürften. Die Klägerin, eine 44 Jahre alte Fernmeldehauptsekretärin, hatte sich nach Darstellung des Gerichts lediglich einmal im Monat bei Vivento melden müssen. Außerdem habe die im März vergangenen Jahres versetzte Beamtin nur wenige Stunden Qualifizierungskurse erhalten.

„Das Urteil gilt nur für den Einzelfall“, sagte ein Telekomsprecher. Daher sehe die Telekom die Entscheidung sehr gelassen. Mit seinem Urteil stellt sich das Gericht zudem gegen zwei Entscheidungen aus Nordrhein Westfalen und Hamburg. Die dortigen Oberverwaltungsgerichte hatten die mit den Gewerkschaften abgestimmte Praxis der Telekom für rechtmäßig erklärt. Nach eigenen Angaben hat die Telekom bis Ende 2003 rund 19200 Mitarbeiter in Vivento überstellt.

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