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Wirtschaft: Versicherer erwarten neue Steuerdiskussion

Das Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts wird den Lebensversicherern keinen Verkaufsboom bescheren. Das sagte der Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bernd Michaels, in einem Gespräch mit dieser Zeitung.

Das Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts wird den Lebensversicherern keinen Verkaufsboom bescheren. Das sagte der Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bernd Michaels, in einem Gespräch mit dieser Zeitung. Das Urteil überlasse dem Gesetzgeber die Entscheidung darüber, wie er die Besteuerung der Renten regeln will, "unmittelbare Auswirkungen auf den Verkauf von privaten Versicherungen sehe ich nicht", meint Michaels.

Allerdings rechnet die Versicherungswirtschaft damit, dass durch die Rentenentscheidung aus Karlsruhe die Debatte über die Besteuerung der kapitalbildenden Lebensversicherung wieder neu entflammt. Bislang genießen Kapitallebensversicherungen, die länger als 12 Jahre laufen, den steuerlichen Vorteil, dass die Kapitalerträge am Ende der Laufzeit nicht versteuert werden müssen. "Wenn man insgesamt darüber nachdenkt, wie Alterseinkommen besteuert werden, wird auch über die Kapitallebensversicherung wieder neu diskutiert werden müssen", glaubt der Verbandspräsident. Es sei aber unwahrscheinlich, dass die Steuerfreiheit der Zinsgewinne komplett abgeschafft werde, weil die Bürger mit der gesetzlichen Rente und der zusätzlichen Absicherung durch Riester-Produkte keine ausreichende Altersvorsorge betreiben könnten. "Es wird eine Lösung geben, bei der die kapitalbildende Lebensversicherung erhalten bleibt", meint Michaels.

Systemwechsel in der Besteuerung

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang März entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und der Beamtenpensionen verfassungswidrig ist. Derzeit gilt: Pensionen müssen versteuert werden, bei der gesetzlichen Rente ist dagegen nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Während die Beamten keine eigenen Versorgungsbeiträge leisten, müssen die Arbeitnehmer aber ihre Beiträge in die Rentenkasse versteuern, so weit diese die steuerliche Sonderausgabenpauschale übersteigen. Die Verfassungsrichter haben der Bundesregierung jetzt aufgegeben, die steuerliche Ungleichbehandlung der Versorgungssysteme aufzuheben. Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Lösungen erarbeiten soll. Wahrscheinlichstes Szenario: Nach einer mehrjährigen Übergangsfrist wird in der gesamten Altersvorsorge schrittweise der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (Steuerfreiheit der Beiträge, Steuerpflicht für die Rentenbezüge) eingeleitet.

Dieses könnte auch Konsequenzen für die Kapitallebensversicherung haben. Bereits 1999 hatte die Bundesregierung erwogen, die Steuerfreiheit der Erträge aufzuheben. Nach heftigen Widerständen aus der Branche wurde dieses Vorhaben jedoch bis zu einer Neuregelung der gesamten Altersvorsorge verschoben. Nach dem Rentenurteil steht diese jedoch an. Würde auch die kapitalbildende Lebensversicherung nachgelagert besteuert, blieben die Beiträge steuerfrei, die Auszahlungen jedoch nicht.

Dagegen zeigt sich Michaels zuversichtlich, dass es bei der Riester-geförderten Rente künftig zu einer Gleichbehandlungen mit den Investmentfonds kommt. Bislang gilt: Bei Fonds können sich Rentner bis zu 20 Prozent der angesparten Summe auf einen Schlag ausgezahlt lassen, ohne die staatliche Förderung nachträglich zu gefährden. Bei privaten Rentenversicherungen gibt es dieses Kapitalwahlrecht nicht. Das Bundesfinanzministerium habe jedoch erkennen lassen, dass man diese Ungleichbehandlung abstellen müsse, sagte Michaels: "Ich bin davon überzeugt, dass die Gleichbehandlung von privaten Rentenversicherungen und Investmentfonds kommt."

hej

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