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Wirtschaft: Versicherer helfen beim Streit vor Gericht

Kunden können Rechtsschutzpolice in Anspruch nehmen

Aktionärsklagen sind riskant. Wer dennoch vor Gericht ziehen will, sollte zumindest rechtsschutzversichert sein. Die Chancen, dass die Versicherung die Prozesskosten übernimmt, stehen recht gut. Denn sowohl ein Landgericht als auch der Ombudsmann für das Versicherungswesen haben eine Deckungspflicht bejaht.

Das war nicht immer so. Nach den „Allgemeinen Rechtschutzbedingungen" von 1994 müssen Rechtsschutzversicherer nicht zahlen bei Streitigkeiten um das „Recht der Handelsgesellschaften" oder um „Spiel- und Wettverträge sowie Termin- oder vergleichbare Spekulationsgeschäfte". Mit Hinweis darauf waren einige Versicherte zunächst abgeblitzt, die gegen die Deutsche Telekom oder EM.TV klagen wollten. So zum Beispiel ein Telekom-Aktionär, der sich durch Prospektangaben getäuscht fühlte und Schadensersatz einklagen wollte. Der Versicherungsschutz wurde ihm verweigert, der Mann klagte trotzdem - gegen den Rechtsschutzversicherer. Das Landgericht München I (AZ: 4 O 18021/01) schlug sich auf die Seite des Versicherten: Auf den Ausschluss könne sich die Gesellschaft nicht berufen, denn gesellschaftsrechtliche Belange stünden bei Aktionärsklagen nicht im Vordergrund.

Ombudsmann gibt Schützenhilfe

Das sieht auch der Ombudsmann für das Versicherungswesen so. Wolfgang Römer las im Februar der Allianz die Leviten (AZ: 755/01-R). Die Versicherung hatte sich bei einer Aktionärsklage gegen EM.TV geweigert, den Versicherungsschutz zu gewähren. Das ließ der Ombudsmann nicht durchgehen. Aus der Sicht des typischen Versicherungskunden handele es sich bei dem Aktienkauf um eine Frage der Kapitalanlage und nicht um einen handelsrechtlichen Streit. Auch den Einwand, es habe sich bei EM.TV um reine Zockerei gehandelt, bügelte der frühere Richter am Bundesgerichtshof ab.

Da der Beschwerdewert über 5000 Euro lag, konnte der Ombudsmann nach seiner Verfahrensordnung jedoch keine verbindliche Entscheidung, sondern nur eine unverbindliche Empfehlung an die Versicherungsgesellschaft aussprechen. Die Allianz reagierte jedoch. Den Fall des EM.TV-Geschädigten werde man gemäß der Empfehlung des Ombudsmanns finanzieren, sagte ein Sprecher, jedoch „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Andere Rechtsschutzversicherer hatten schon zuvor erklärt, sie würden den Aktionären helfen. So hat die Debeka für Verfahren gegen die Deutsche Telekom „ohne jegliche Einschränkung" eine Kostenübernahme zugesichert. Auch die HUK Coburg hatte bereits frühzeitig erklärt, sie werde die Kunden nicht abwimmeln.

Wenn sich andere Rechtsschutzversicherer stur stellen, so rät der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater Michael Kronenberg, sollten die Kunden insbesondere auf die Empfehlung des Ombudsmannes verweisen. Helfe das nicht, sei eine Beschwerde beim Ombudsmann sinnvoll. Mit einer wichtigen Ausnahme: Ausgerechnet einer der größten Rechtsschutzversicherer, die Arag aus Düsseldorf, ist dem Ombudsmannverfahren nicht beigetreten. Das ist misslich, denn in Sachen Aktionärsklagen ist das Unternehmen höchst kritisch: „Vom Grundsatz her lehnen wir entsprechende Deckungsanfragen nach dem Recht der Handelsgesellschaften ab“, sagt ein Sprecher. Allerdings sehe man das nicht dogmatisch: „Wir haben in der Vergangenheit bereits Kostenschutz in Einzelfällen gewährt."Andreas Kunze

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