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Wirtschaft: Versicherte bangen um Steuervorteile Fondsgebundene Anlagen können teuer werden

Inhaber einer fondsgebundenen Rentenversicherung laufen Gefahr, ihre bisherigen Steuervorteile zu verlieren. „In der Versicherungspolice muss der Rentenfaktor genannt werden“, warnt Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV), „ist das nicht der Fall, gilt die Versicherung steuerlich als Sparanlage und nicht als Versicherung.

Inhaber einer fondsgebundenen Rentenversicherung laufen Gefahr, ihre bisherigen Steuervorteile zu verlieren. „In der Versicherungspolice muss der Rentenfaktor genannt werden“, warnt Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV), „ist das nicht der Fall, gilt die Versicherung steuerlich als Sparanlage und nicht als Versicherung.“ Bei Sparprodukten ist die Steuerlast jedoch deutlich höher als bei Lebensversicherungen. Kunden sollten jetzt in ihren Unterlagen nachschauen, rät der BdV. Fehlt der Hinweis auf den Rentenfaktor, sollten sich die Versicherungsnehmer schnellstens an ihre Versicherungsgesellschaft wenden. Viel Zeit bleibt nicht mehr. „Bis zum 30. Juni muss das erledigt sein“, warnt Verbraucherschützer Köster.

Das Problem geht auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom vergangenen Oktober zurück. Darin wird definiert, welche Finanzprodukte unter steuerlichen Gesichtspunkten als Versicherungen eingestuft werden und welche als Sparanlage. Um als Versicherung zu gelten, verlangt das Ministerium, dass der Anbieter die Erträge nennt, die dem Kunden garantiert sind. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, deren Rendite von den Aktienmärkten abhängt, ist das aber nicht möglich. Hier lässt das Ministerium stattdessen die Angabe eines Rentenfaktors zu, der bestimmt, wie viel von den Erträgen als Rente gezahlt wird. Betroffen sind Versicherungsverträge, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 30. Juni dieses Jahres abgeschlossen worden sind oder jetzt noch abgeschlossen werden. Für Verträge ab dem 1. Juli dieses Jahres gelten andere Regeln.

Für Betroffene macht die Unterscheidung zwischen Versicherung und Sparanlage steuerlich einen großen Unterschied. Denn private Rentenversicherungen sind steuerlich privilegiert. Versicherungsnehmer müssen bei Auszahlung nur den Ertragsanteil der Rente versteuern. Wie hoch der ist, hängt vom Alter des Versicherungskunden zu Beginn der Auszahlungsphase ab. Wer sich die Rente mit 65 Jahren auszahlen lässt, muss nur auf 18 Prozent der Rentenzahlung Steuern zahlen.

Deutlich ungünstiger sieht die Sache aus, wenn das Finanzprodukt als Sparanlage eingeschätzt wird. „Dann muss der Kunde bei Fälligkeit 25 Prozent Abgeltungssteuer auf den Gewinn abführen“, warnt Versicherungsexperte Köster. Als Gewinn gilt dabei die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem, was die Versicherung am Vertragsende auszahlt. Die Abgeltungssteuer wird auf einen Schlag fällig. Doch damit nicht genug: „Die späteren Rentenzahlungen muss der Versicherungsnehmer noch zusätzlich versteuern“, weiß der Verbraucherschützer.

Sollte sich die Versicherung weigern, die Unterlagen nachzubessern, sollten sich Kunden auf keinen Fall eine neue Police aufschwatzen lassen, meint der Bund der Versicherten. In diesem Fall sollte man sich beraten lassen. Hilfe bieten der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentralen. Heike Jahberg

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