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Wirtschaft: Versicherte fordern mehr Rechte Policen sollen leichter kündbar werden

Berlin Versicherungskunden, die eine zu teure oder unsinnige Versicherung abgeschlossen haben, sollen diese künftig leichter kündigen können und von der Versicherung Schadenersatz bekommen. Das sagte die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, dem Tagesspiegel.

Berlin Versicherungskunden, die eine zu teure oder unsinnige Versicherung abgeschlossen haben, sollen diese künftig leichter kündigen können und von der Versicherung Schadenersatz bekommen. Das sagte die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, dem Tagesspiegel. Die Rechte der Verbraucher sollen nach dem Willen der Verbraucherschützerin im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert werden. Das VVG wird derzeit reformiert, bis Ende September will Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Referentenentwurf vorlegen. Das neue Gesetz soll im Jahr 2006 in Kraft treten.

Für Versicherungsvermittler will die Bundesregierung die Haftung auf jeden Fall verschärfen. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet bereits an einem entsprechenden Gesetz. So sollen die Vermittler künftig gezwungen werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die die Kunden für Fehler der Vermittler entschädigt. Im Gespräch ist derzeit eine Versicherungssumme von einer Million Euro pro Einzelfall und einer Mindestversicherungssumme für alle Fälle von 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Das neue Gesetz soll bis zum 15. Januar 2004 in Kraft treten. Allerdings haben Experten Zweifel, ob die nötigen Vorarbeiten bis dahin abgeschlossen sein können. Denn nach dem neuen Gesetz sollen Versicherungsvermittler künftig einen Sachkundenachweis erbringen. Zudem soll ein Register eingerichtet werden, in dem die nachweislich qualifizierten Vermittler aufgelistet werden.

Verbraucherschützerin Blunck geht das jedoch nicht weit genug. „Wenn eine Versicherung einem Verbraucher eine falsche Police aufschwatzt, muss sie für den Schaden einstehen“, fordert Blunck. Der Versicherte soll nicht nur den Vertragsabschluss rückgängig machen können, sondern auch Schadensersatz verlangen können, so Blunck. Das soll auch dann gelten, wenn jemand die Versicherung direkt bei dem Unternehmen und nicht über einen Vermittler abgeschlossen hat. Außerdem soll die Falschberatung mit einem Bußgeld bestraft werden. „Die Versicherungen würden dann künftig vorsichtiger“, glaubt die BdV-Chefin. Das Justizministerium hat jedoch Bedenken, Bußgelder in ein Gesetz hineinzuschreiben, das privatrechtliche Beziehungen regelt. Zudem gebe es bereits heute im Vertragsrecht eine generelle Schadenersatzpflicht für Falschberatungen.

In der Versicherungswirtschaft stößt Bluncks Vorschlag auf heftige Kritik. „Jeder Verbraucher muss sich informieren und die Angebote der verschiedenen Versicherer vergleichen“, sagt Gabriele Hoffmann, Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wenn man eine Entscheidung getroffen habe, müsse man sich dann aber auch daran halten. hej

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