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Wirtschaft: Versicherte sollenbei Fehlverhalten Teilschutz behaltenVersicherungen unterstützen Vorschläge der Reformkommission

Düsseldorf (cd/ms/HB). Die Versicherungswirtschaft hat offenbar ihren langjährigen Widerstand gegen die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes in einem zentralen Punkt aufgegeben.

Düsseldorf (cd/ms/HB). Die Versicherungswirtschaft hat offenbar ihren langjährigen Widerstand gegen die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes in einem zentralen Punkt aufgegeben. Damit würden Versicherte künftig nicht mehr ihren kompletten Versicherungsschutz verlieren, wenn sie beispielsweise beim Autofahren grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

Der Ausschluss nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Haftung der Versicherten ähnlich wie in der Schweiz nach dem Verschuldensanteil quotiert werden. Sprich: Wenn die Richter dem Versicherten die Hälfte der Schuld einräumen, soll dieser auch die Hälfte des Schadens tragen und nicht mehr für den kompletten Schaden aufkommen. Darauf hat sich nach Informationen des Handelsblatts die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes geeinigt, die am 26. September Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) ihren Zwischenbericht vorlegen wird.

Die Reformideen der Experten-Kommission unterstützt die Versicherungswirtschaft auch aus handfestem Eigeninteresse. Denn nach der bisherigen „Alles-oder-Nichts-Regelung“ hätten die Gerichte oft nur sehr zögerlich den Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Fahrlässigkeit festgestellt, da dieser in vielen Fällen zu massiven Härten für die betroffenen Versicherten führte, heißt es bei den Versicherern. Zugleich hätten Richter in der Vergangenheit „vielfach massiven Druck auf die Beteiligten ausgeübt, sich auf dem Vergleichsweg zu einigen“, erklären zwei Kommissionsmitglieder. „Künftig würden die Gerichte einfach quotieren. Unter dem Strich wäre dies gar nicht so unattraktiv für die Versicherer.“ Durch die Neuregelung würde der Gesetzgeber zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Die Versicherten würden im Einzelfall gerechter behandelt.

Gleichzeitig könnten die Versicherungen insgesamt betrachtet Geld sparen, heißt es in Versicherungskreisen. Für die Abschaffung des Alles-oder-Nichts-Prinzips hatten sich in der Vergangenheit wiederholt Verbraucherschützer und Richter eingesetzt. „Wir würden die Neufassung dieser Regelung begrüßen“, kommentiert denn auch Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Bundesverband den Stand der Dinge. Eine Änderung begrüßt auch der Ombudsmann der Versicherungen, Wolfgang Römer: Schließlich produziere die heutige Regelung „am laufenden Band Streitigkeiten“ zwischen den Versicherungen und Kunden.

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