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Wirtschaft: Versicherungen: In der Regel ist der Hausrat auch am Urlaubsort versichert

Sonne, Sand, Salz auf der Haut - wer in Urlaubsträumen schwelgt, wird kaum Neigung dazu verspüren, sich vorher noch einmal in die Bedingungen seiner Hausratversicherung zu vertiefen. Dabei kann sich ein Blick in den Aktenordner durchaus lohnen: In der Regel ist der Hausrat nämlich nicht nur im eigenen Heim versichert, sondern auch, wenn vorübergehend eine Ferienwohnung bezogen wird.

Sonne, Sand, Salz auf der Haut - wer in Urlaubsträumen schwelgt, wird kaum Neigung dazu verspüren, sich vorher noch einmal in die Bedingungen seiner Hausratversicherung zu vertiefen. Dabei kann sich ein Blick in den Aktenordner durchaus lohnen: In der Regel ist der Hausrat nämlich nicht nur im eigenen Heim versichert, sondern auch, wenn vorübergehend eine Ferienwohnung bezogen wird. Das gilt nicht nur für Kleidung und Wäsche, sondern auch für Bücher, Musikinstrumente, Hobby- und Campingausrüstung.

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die die meisten der Versicherer in ihre Verträge aufgenommen haben, gilt dabei ein Erstattungsatz von bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, höchstens aber bis zu 20 000 Mark. Wer also eine teure Fotoausrüstung, CDs, seine schönsten Kleidungsstücke und vielleicht noch das Surfbrett mitnimmt, sollte sich vorher überlegen, wie hoch das Einbruchsrisiko an seinem Urlaubsort ist - eventuell lohnt es sich, die Versicherung aufzustocken.

Ihren Versicherungsschutz sollten auch diejenigen überprüfen, die vor dem Urlaub größere Anschaffungen gemacht haben. Zwar werden jedes Jahr neue Sicherheitsschlösser und Alarmanlagen auf den Markt gebracht, trotzdem gilt: Den hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. "Vor der Fahrt in den Urlaub sollte man sich einfach überlegen, was die Neuanschaffung einzelner Gegenstände kostet", empfiehlt Susanne Meunier, Versicherungsexpertin bei der Stiftung Warentest.

Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt man als Faustregel eine Versicherungssumme von rund 1200 Mark pro Quadratmeter. Susanne Meunier ist da vorsichtiger: "Damit kann man auch ganz schön danebenliegen", sagt sie, "man sollte seine Versicherungssumme individuell bestimmen - sonst zahlt man leicht zu viel." Wenn die Versicherung bei einer Aufstockung des Vertrages auf einer besseren Sicherung der Wohnung besteht, zum Beispiel durch den Einbau einer Alarmanlage, kann man sich als Kunde kaum dagegen wehren. "Da kann man im Zweifel nur den Versicherer wechseln", so Meunier.

Zu besonderen Sicherheitsvorkehrungen während des Urlaubs ist man nicht verpflichtet - die Versicherung zahlt, so lange man nicht "grob fahrlässig" handelt. "In der Regel reicht es völlig, wenn man Türen und Fenster gut verschließt und den Wasserzulauf abstellt", sagt Stephan Schweder, Pressereferent beim GDV. Anders sieht die Sache aus, wenn aus dem Urlaub ein längerer Auslandsaufenthalt wird: bei einer Abwesenheit von mehr als 60 Tagen hat der Versicherte die Pflicht, eine Person zu benennen, die aufpasst. KATHARINA VOSS

Mehr zum Thema unter: www.stiftung-warentest.de

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