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Wirtschaft: Vertrag für ein demokratischeres Europa

Bundestag ratifiziert heute Amsterdamer Vertrag / Schritt in Richtung "Europa der Bürger"VON TIM KÖHLER BERLIN.Nicht nur der Euro kommt, auch das gemeinsame "Europa der Bürger" nimmt Konturen an.

Bundestag ratifiziert heute Amsterdamer Vertrag / Schritt in Richtung "Europa der Bürger"VON TIM KÖHLER BERLIN.Nicht nur der Euro kommt, auch das gemeinsame "Europa der Bürger" nimmt Konturen an.Heute ratifiziert der Deutsche Bundestag in Bonn den Vertrag von Amsterdam.Er wurde am 18.Juni vergangenen Jahres von den europäischen Staats- und Regierungschefs unterzeichnet und sein wichtigstes Ziel ist die Europäische Union als "Raum der Freiheit, der inneren Sicherheit und des Rechts".Der Vertrag von Amsterdam ("Maastricht II") tritt juristisch gesehen an die Stelle des Maastrichter Vertrages von 1991 und soll die vielerorts kritisierte "Wirtschaftslastigkeit" des Unionsvertrages korrigieren - zugunsten eines Europa mit mehr Demokratie und Bürgernähe.Der 146 Seiten umfassende Vertragstext dient dem verbesserten Schutz der Grundrechte - er beinhaltet Sanktionen gegen EU-Mitgliedsstaaten, die dagegen verstoßen, - und er stellt einen Schritt in Richtung Vergemeinschaftung der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der 15 EU-Staaten dar.Die Kooperation der Polizeibehörden in Europa werden verbessert und die Befugnisse von Europol - mit dem Ziel der Begrenzung der illegalen Immigration - ausgeweitet.Das zweite große Ziel des Vertrags von Amsterdam ist die Erweiterung der Europäischen Union nach Osten (Transformationsländer) und nach Süden (Zypern).Dafür soll der Vertrag die institutionellen Voraussetzungen schaffen.Er tut dies nach einmütiger Auffassung aber nur in ungenügendem Maße.Zwar wurde das Amt eines Generalsekretärs für die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspoltik (GASP) geschaffen, der die Union nach aussen vertritt.Aber die lähmende Bestimmung, daß außenpolitische Entscheidungen innerhalb der EU einstimmig im Ministerrat erfolgen müssen, bleibt.Immerhin: Der Startschuß zur EU-Erweiterung ist in Amsterdam gefallen.Dieses Jahr werden Verhandlungen mit den beitrittswilligen Ländern aufgenommen.Verschoben wurden allerdings die Entscheidungen zur Größe der künftigen EU-Kommission (heute: 20 Mitglieder) und die Stimmengewichtung im Ministerrat der erweiterten Union.Zwei Dinge wollen die derzeitigen EU-Länder unbedingt vermeiden: Die Kommission soll nicht wasserkopfartig wuchern, und die kleinen Beitrittsländer dürfen die großen Länder nicht überrollen.Bezüglich dieser offenen Fragen wurde die Kommission vom Europäischen Parlament aufgefordert, bis zum EU-Gipfeltreffen Ende 1998 in Wien Vorschläge zur weiteren Reform vorzulegen.Der Grund, warum die Bemühungen um die EU-Osterweiterung nicht so recht von der Stelle kommen, liegt nicht zuletzt an der Haltung der Bundesregierung: Sie will die Erweiterung mit einer Gesamtbegrenzung der EU-Einnahmen, einer Entlastung zugunsten des größten Nettozahlers Deutschland und einem strikten Nein zu einer kostensparenden Agrarreform verbinden - eine Gleichung, die nicht aufgehen kann.Insbesondere Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) war bei der Formulierung des Amsterdamer Vertrages erfolgreich: Seit Maastricht war es sein Ziel, die Regierungen auch nach der Einführung des Euros durch harte Sanktionen zu einer Haushaltspolitik und Schuldenpolitik entsprechend den Maastricht-Kriterien zu zwingen.Auf dem Amsterdamer Gipfel erhielt der sogenannte Stabilitätspakt seine rechtliche Verbindlichkeit: Zwei Verordnungen des EU-Ministerrates zur schärferen Überwachung der Haushalte der Mitgliedsstaaten und über die Sanktionenen im Falle übermäßiger Defizite wurden vertraglich festgeschrieben.Jedem Land der künftigen Währungsunion, das ein höheres Defizit als drei Prozent des BIP ausweist,droht eine Strafeinlage an die Europäische Zentralbank.Überschreitet das Defizit nach zwei Jahren immer noch diese Marke, wird die Einlage in eine Geldbuße umgewandelt.Die besonders zwischen Frankreich und Deutschland umstrittene Beschäftigungspolitik bleibt auch nach Amsterdam in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten.Dennoch: Auf Initiative Frankreichs wurde dem Vertrag von Amsterdam ein Beschäftigungskapitel zugefügt.Deutschland hat zwar allem Drängen Frankreichs zum Trotz ausgabenträchtige EU-Beschäftigungsprogramme verhindert.Spätestens seit dem Maßnahmekatalog gegen die Jugend- und Langzeit-Arbeitslosigkeit innerhalb der EU, der auf dem Luxemburger Beschäftigungsgipfels Ende November vergangenen Jahres beschlossen wurde, ist aber die Tendenz sichtbar, Beschäftigungspolitik auf europäischer Ebene künftig aktiver zu gestalten.

TIM KÖHLER

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