zum Hauptinhalt
Verzockte viel Geld - aber nicht sein eigenes: Jérôme Kerviel (l.).

© AFP

Veruntreuung: Aktienhändler Kerviel soll fünf Milliarden Euro erstatten

Mit illegalen Fehlspekulationen hatte Jérôme Kerviel die französische Großbank Société Générale einst an den Rand des Ruins gebracht. Nun muss er ins Gefängnis - doch damit nicht genug.

177 536 Jahre – so alt müsste Jérôme Kerviel werden, um mit seinem derzeitigen Monatseinkommen als Informatiker von 2300 Euro den Schaden von 4,9 Milliarden Euro zu ersetzen, den er seinem ehemaligen Arbeitgeber, der französischen Großbank Société Générale, durch wilde Spekulationen zugefügt hat. Neben der Rückzahlungsverpflichtung fällt die Gefängnisstrafe von fünf Jahren, davon zwei zur Bewährung, zu der die 11. Kammer des Pariser Strafgerichts den früheren Börsenhändler am Dienstag außerdem verdonnerte, kaum ins Gewicht. Einen Bankberuf darf Kerviel nicht mehr ausüben. Mit dem Urteil, das der Angeklagte in schwarzem Anzug sichtlich geschockt und mit gesenktem Kopf aufnahm, blieb das Gericht knapp unter dem Strafmaß von fünf Jahren, davon eins zur Bewährung, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Untreue, Fälschung und betrügerische Manipulation eines Computersystems – in allen drei Anklagepunkten, die dem 33-Jährigen vorgeworfen wurden, erklärte das Pariser Gericht ihn jetzt für schuldig. Etwaige Mängel bei der Kontrolle durch die Bank hätten ihn nicht von seinen beruflichen Pflichten als Händler entbinden können, stellte Kammerpräsident Dominique Pauthe in der Urteilsbegründung fest.

Durch abenteuerliche Spekulationen hatte Kerviel die Société Générale Ende 2007 an den Rand des Abgrunds gebracht. Während ihm die internen Regeln 125 Millionen Euro als Limit setzten, ging er, um Verluste wettzumachen, immer höhere Engagements von bis zu 50 Milliarden Euro ein. Die notwendigen Absicherungsgeschäfte täuschte er nur vor. Als der Skandal Anfang 2008 aufflog, blieb der Bank nach hektisch vollzogenem Ausgleich verschiedener Zahlungsverpflichtungen unterm Strich noch ein Verlust von 4,9 Milliarden Euro.

In zahlreichen Interviews und einem Buch, das vor seinem Prozess im Juni erschien, räumte Kerviel zwar ein, dass er Fehler gemacht habe. Die Verantwortung für sein Handeln schob er jedoch auf seine Vorgesetzten. Sie hätten die Augen geschlossen, wenn er Gewinne machte, und nicht genau hingesehen, wenn es Verluste gab. Er erklärte sich zum Gefangenen eines Systems und wurde dafür auf der Höhe der Bankenkrise in Internetforen wie ein Robin Hood gefeiert. Auch sein Verteidiger Olivier Metzner stellte Kerviel als Opfer dar. Vor Gericht versuchte er, die Bank wegen ihrer Versäumnisse bei der Aufsicht ihrer Börsenhändler zum Schuldigen zu machen. Nur in einem Punkt, der Manipulation von Computerdaten, ließ er eine Verantwortlichkeit seines Mandanten gelten, für den er auf Freispruch plädierte.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Es räumte zwar Mängel der Bank ein. „Die von der Verteidigung vorgelegten Elemente lassen aber nicht darauf schließen, dass die Société Générale Kenntnis von dem betrügerischen Handeln Jérôme Kerviels hatte oder Verdacht schöpfen musste“, erklärte Kammerpräsident Pauthe in der einstündigen Urteilsbegründung. Der frühere Börsenhändler habe sich über den Rahmen seines Auftrags hinweggesetzt und sei ohne Wissen der Bank, „und das in einem gigantischem Ausmaß“, Spekulationsgeschäfte eingegangen. Auf „kaltblütige“ und „zynische Weise“ habe er die Rollen vertauscht und sich als Opfer eines Systems dargestellt, „als dessen Kreatur er sich nach seinen Worten sieht“. Durch sein Handeln habe er die Bank „in Gefahr gebracht“ und die „Ordnung der Weltwirtschaft beschädigt“.

Jean Veil, der Anwalt der Société Générale, erklärte, die Bank sei „völlig entlastet“ worden. Die Summe des Schadensersatzes, der ihr zugesprochen wurde, sei „symbolisch“ zu werten. Insofern stelle das Urteil eine „Art moralische Wiedergutmachung“ dar. Dagegen bezeichnete Kerviels Verteidiger Metzner den Spruch als „unsinnig“. Einen Mann zu Gefängnis zu verurteilen, der nicht einen einzigen Euro in seine Tasche gesteckt habe, sei zudem „völlig überzogen“. Er kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false