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Wirtschaft: Videokameras: Datenschützer ermitteln gegen Schlecker-Tochter

Die Drogeriekette Schlecker kommt nicht heraus aus den negativen Schlagzeilen. Nicht genug, dass der Konzern offenbar Mitarbeiter zu Dumping-Löhnen in Zeitarbeitsfirmen ausgelagert hat. Jetzt wurde auch noch bekannt, dass die zum Schlecker-Konzern gehörende Drogeriekette „Ihr Platz“ mit der Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden möglicherweise gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt.

Die Drogeriekette Schlecker kommt nicht heraus aus den negativen Schlagzeilen. Nicht genug, dass der Konzern offenbar Mitarbeiter zu Dumping-Löhnen in Zeitarbeitsfirmen ausgelagert hat. Jetzt wurde auch noch bekannt, dass die zum Schlecker-Konzern gehörende Drogeriekette „Ihr Platz“ mit der Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden möglicherweise gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt.

Ein Sprecher des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen sagte am Montag, die Behörde ermittle seit September gegen das Unternehmen, dass bundesweit rund 700 Filialen betreibt. Es sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Behörde wolle jetzt kontrollieren, ob Videokameras in unzulässiger Weise installiert wurden. Das Verfahren habe der niedersächsische Datenschutzbeauftragte nach dem Hinweis eines „besorgten Kunden“ aus Berlin in die Wege geleitet. Dieser habe sich bei seinem Einkauf über die „viel zu umfassende Videoüberwachung“ beschwert. Schlecker äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.

„Wir prüfen die gesamte Firma“, sagte der Sprecher der Datenschützer. „Ihr Platz“ habe seiner Behörde dazu die „Verfahrensbeschreibungen“ für die installierten Videokameras zur Verfügung gestellt. „Die Firma hatte zunächst nur sehr zögerlich auf die Anfrage der Datenschützer reagiert.“ Das eingereichte Material werde jetzt intensiv geprüft. Zudem seien unangekündigte Kontrollen in Filialen geplant. Die Ergebnisse würden dann zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Dies werde aber noch einige Wochen und Monate dauern.

Nach dem Datenschutzgesetz sei es grundsätzlich unzulässig, Mitarbeiter mit Videokameras zu kontrollieren, erklärte der Sprecher. Auch die Aufzeichnung von Gesprächen sei verboten und stelle einen Straftatbestand dar. Bevor die Überwachungsanlagen eingerichtet werden, muss zudem nachvollziehbar dokumentiert sein, wozu sie installiert werden, welche Schwenkbereiche die Kameras haben und wie die Daten gespeichert werden. Auch Hinweisschilder im Verkaufsraum müssen deutlich sichtbar aufgehängt werden. dpa

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