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Wirtschaft: „Viele Kündigungen sind schlecht vorbereitet“ Richter Fenski: Arbeitgeber verlieren vor Gericht häufig

MARTIN FENSKI ist Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin. Foto: KaiUwe Heinrich Die Erfolgschancen von Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten sind gut.

MARTIN FENSKI

ist

Vorsitzender Richter

am Landesarbeitsgericht Berlin.

Foto: KaiUwe Heinrich

Die Erfolgschancen von Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten sind gut. Warum?

Die den Streitigkeiten zu Grunde liegenden Gesetze wie etwa das Kündigungsschutzgesetz sind – wie schon der Name sagt – Schutzgesetze. Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber die so genannte Darlegungs- und Beweislast auferlegt. Wer im Prozess die Darlegungs- und Beweispflicht hat, verliert überproportional häufig, weil er die nötigen Darlegungen und Beweise nicht erbringen kann.

Was müssen Arbeitgeber in Kündigungsschutzprozessen beweisen können?

Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt, muss er ein unternehmerisches Konzept vorlegen, auf Grund dessen der Arbeitsplatz des Mitarbeiters entfallen ist. Bei verhaltensbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat, indem er beispielsweise gestohlen hat. Bei der personenbedingten Entlassung geht es meistens um Krankheiten. Hier müsste der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass der Beschäftigte krankheitsbedingt oft gefehlt hat und sich das auch in Zukunft fortsetzen wird.

Welche Fehler machen Arbeitgeber bei der Kündigung am häufigsten?

Der häufigste Fehler ist, dass eine Kündigung nicht ordentlich vorbereitet wird. Vor allem Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen lassen sich vor der Kündigung oft nicht ausreichend beraten.

Was kostet ein Kündigungsschutzprozess?

Die Kosten berechnen sich bei einem Kündigungsschutzverfahren grundsätzlich nach dem dreifachen Bruttomonatsgehalt. Das ist der Streitwert. Aber in der ersten Instanz gibt es eine Obergrenze für die Gerichtsgebühren von 500 Euro. Die trägt der Verlierer. Hinzu kommen aber noch die Anwaltskosten. In der ersten Instanz muss jede Partei ihre Anwaltskosten selbst tragen.

Was gilt in der zweiten Instanz?

Da bezahlt der Verlierer alle Kosten.

Wie lange dauern Kündigungsschutzverfahren?

In Berlin vergeht bis zum Abschluss der zweiten Instanz, also einem Urteil des Landesarbeitsgerichts, höchstens ein Jahr.

Das Interview führte Heike Jahberg.

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