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Wirtschaft: Virtuelle Fußgängerzone

Aigner will Vertrauen in Onlinehandel stärken.

Berlin - Viele Anbieter im schnell wachsenden Markt für mobile Apps halten sich nicht an das Bundesdatenschutzgesetz. Das ergab eine aktuelle Studie, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Auftrag gegeben hat. Vor allem kostenlos verfügbare Apps für Smartphones stehen im Verdacht, GPS-Positionssignale der Nutzer ohne ihre ausdrückliche Zustimmung weiterzuverkaufen. Das Smartphone sei ein Machtinstrument, mit dem der Verbraucher unter vielen Angeboten auswählen, das sich aber auch gegen ihn wenden könne, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen bei einer Diskussion über die Studie. Er forderte eine effektivere Gesetzeslage und die Einführung von Prüfsiegeln. Stefan Menden, Geschäftsführer des App-Anbieters Just Book bestätigte die unzureichende Gesetzeslage indirekt: „Wenn wir wollten, könnten wir von den Nutzern noch viel mehr Daten ziehen“, sagte er. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner erklärte, es gelte das Vertrauen in die „virtuelle Fußgängerzone“ des Onlinehandels zu stärken.

Uneinigkeit bestand darüber, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto erklärte, eine Verschärfung der Gesetzeslage sei allein auf europäischer Ebene möglich. Andernfalls vertreibe man App-Anbieter vom deutschen Markt. „Wir können in Deutschland keine Insel der Seligen sein“, sagte er. Der Jurist Ulf Buermeyer widersprach. Die Wirksamkeit eines neuen Gestzes könne vom Ort des Verbrauchers abhängig sein, statt wie bisher vom Sitz des Unternehmens. So könnten auch Unternehmen die ihren Sitz außerhalb des Landes haben, nach deutschem Recht behandelt werden, wie etwa im Fall von Facebook, sagte der Richter weiter. Morten Freidel

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