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VOLKSAKTIEN: Keine Garantie

Volksaktien sind keine eigenständige Wertpapierklasse im Aktienrecht. Der eingängige Name soll aber erklären, dass bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen die Aktien vorwiegend an Kleinanleger ausgegeben werden.

Volksaktien sind keine eigenständige Wertpapierklasse im Aktienrecht. Der eingängige Name soll aber erklären, dass bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen die Aktien vorwiegend an Kleinanleger ausgegeben werden. Die Wertpapiere in kleiner Stückelung zu besonders günstigen Konditionen sollen für eine hohe Streuung sorgen. Der Begriff „Volksaktie“ stammt aus der Zeit der Privatisierungspolitik des damaligen Wirtschaftsministers Ludwig Erhard in den 50er Jahren. Die ersten als Volksaktien bezeichneten Papiere in Deutschland gab es von Preussag (1959), VW (1961) und Veba (1965). Jahrzehnte später lebte die Idee mit der Emission der Deutschen Telekom (1996) und der Deutschen Post (2000) wieder auf.

Vor allem für Anleger, die erst bei der zweiten und dritten Tranche der Telekom-Emission 1999 und 2000 zugriffen, bedeutete dies heftige Verluste. dpa

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