zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Volkswagen: Letztes Wort im VW-Verfahren noch nicht gesprochen

Im laufenden Brüsseler Wettbewerbsverfahren gegen den VW-Konzern ist entgegen anderslautender Meldungen das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das hat am Montag der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärt und damit Spekulationen vom Wochenende widersprochen.

Im laufenden Brüsseler Wettbewerbsverfahren gegen den VW-Konzern ist entgegen anderslautender Meldungen das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das hat am Montag der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärt und damit Spekulationen vom Wochenende widersprochen. Seit Juni 1999 untersuchen die EU-Wettbewerbshüter die Beschwerden von deutschen VW-Händlern, die über massiven Druck aus der Konzernzentrale geklagt hatten. Offenbar hat VW 1996 und 1997 die Händler mit massiven Drohungen daran gehindert, beim Verkauf der neuen VW-Passat Preisnachlässe zu gewähren. Nach Ansicht der EU-Wettbewerbsbehörde verletzt dies die Regeln des Wettbewerbs.

Allerdings sei das Verfahren gegen VW erst dann abgeschlossen, wenn die EU-Kommission die abschließende Entscheidung treffe, sagte der Sprecher Montis am Montag. Dazu hat die EU-Kommission theoretisch noch Zeit bis Ende Juni, da sie ihren Spruch im VW-Passat-Fall für das "erste Semester 2001" angekündigt hat. Ende Mai sollen noch die nationalen Kartellrechtsexperten gehört werden. Auch wenn die Prüfung des Falls in der EU-Wettbewerbsbehörde, der Generaldirektion IV, inzwischen abgeschlossen ist, wird es erst danach eine Empfehlung des zuständigen Kommissars Mario Monti an das gesamte Gremium geben, das dann formal frei entscheiden kann. Über die Höhe des Bußgelds werde man aber erst "im letzten Moment" des Verfahrens sprechen, erklärte der Sprecher Montis.

Schon seit geraumer Zeit rechnet man in Wolfsburg damit, dass wegen des neuen Regelverstoßes wieder eine Millionenstrafe auf den VW-Konzern zukommt - dieses Mal wird sie jedoch deutlich niedriger ausfallen als beim spektakulären Fall 1998, als Mario Montis Vorgänger, der damalige Wettbewerbskommissar Karel Van Miert, den größten deutschen Autohersteller mit einem Bußgeld von 200 Millionen Mark abstrafte. Die EU-Wettbewerbshüter konnten damals dem VW-Konzern nachweisen, dass er zehn Jahre lang zum Schaden der Verbraucher mit massiver Einschüchterung der Händler den Re-Import von Volkswagen aus Italien nach Deutschland verhindert hatte. Während Brüssel damals aber wegen des langen Gesetzesverstoßes die bisher höchste Strafe verhängte, wird jetzt mit einem Bußgeld von nur unter 20 Millionen Mark gerechnet, weil der Rechtsverstoß diesesmal nur ein Jahr dauerte und VW mit den EU-Wettbewerbshütern zusammenarbeitete.

tog

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false