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Wirtschaft: Von der Idee zum Gesetz

Hartz soll eins zu eins umgesetzt werden, versprach Bundeskanzler Gerhard Schröder. Aus dem 343 Seiten starken Bericht der Reformkommission sind zwei Gesetzentwürfe entstanden, 178 Seiten dick, inklusive der Erläuterungen.

Hartz soll eins zu eins umgesetzt werden, versprach Bundeskanzler Gerhard Schröder. Aus dem 343 Seiten starken Bericht der Reformkommission sind zwei Gesetzentwürfe entstanden, 178 Seiten dick, inklusive der Erläuterungen. Die Arbeitgeber schimpfen, das Gesetz sei „Gewerkschaft pur“ und habe mit dem „UrHartz“ nichts mehr zu tun.

Abweichungen gibt es bei der Zeitarbeit. Das Konzept sieht vor, dass Arbeitslose in Personal-Service-Agenturen (PSA) bis zu sechs Monate lang nur das Arbeitslosengeld erhalten, danach einen PSA-Tariflohn. Im Gesetz ist nun eine deutlich höhere Entlohnung vorgeschrieben. Für Leiharbeiter sollen künftig Lohn und Arbeitsbedingungen der Entleihfirma gelten.

Wer arbeitslos wird, muss sich früher beim Arbeitsamt melden, damit die Vermittlung schon vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit einsetzen kann. Für Beratungsgespräche beim Arbeitsamt oder Trainingsmaßnahmen muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter maximal zehn Tage freistellen. Im Konzept schlägt Hartz vor, dass die Kosten zur Hälfte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer tragen. Das Gesetz nimmt nur den Arbeitgeber in die Pflicht.

Die Hartz-Kommission äußerte sich nicht zur Höhe der Arbeitslosenhilfe, die im kommenden Jahr für erwerbsfähige Personen mt der Sozialhilfe zu einer Leistung verschmolzen werden soll, dem Arbeitslosengeld II. Per Gesetz wird die Arbeitslosenhilfe gekürzt, indem strengere Bedürftigkeitsregeln angewandt werden.

Haushalte, die Minijobber beschäftigen, sollen nach Hartz die Kosten von der Steuer absetzen können, so dass Schwarzarbeit sich nicht mehr lohnt. Finanzminister Eichel will das aus Furcht vor Steuerausfällen begrenzen. ce

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