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Wirtschaft: Von Lockvögeln und Mondpreisen

Auch wenn der Handel vor dem Sommerschlussverkauf mit Rabatten bis zu 70 Prozent wirbt – nicht immer stimmen die Angaben auf den Produkten. Manchmal ist der Ausgangspreis zuvor künstlich erhöht worden, um ihn dann besonders stark reduzieren zu können.

Auch wenn der Handel vor dem Sommerschlussverkauf mit Rabatten bis zu 70 Prozent wirbt – nicht immer stimmen die Angaben auf den Produkten. Manchmal ist der Ausgangspreis zuvor künstlich erhöht worden, um ihn dann besonders stark reduzieren zu können. Diese Mondpreise sind nach Angaben von Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wettbewerbswidrig und daher verboten. Schützen können sich Kunden, indem sie Preise vergleichen . Mitunter kommt es auch vor, dass Waren, für die geworben wird, schon am gleichen Tag ausverkauft sind. Auch solche Lockvogelangebote verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, denn angepriesene Waren müssen mindestens zwei Tage vorrätig sein. Wenn der Kunde reduzierte Ware kauft, ist diese vom Umtausch ausgeschlossen. „Wenn sie dem Kunden nachträglich nicht gefällt, kann er nur auf die Kulanz des Händlers hoffen“, sagt Wagner. Ist die Ware aber defekt, gilt auch für reduzierte Teile die normale Gewährleistung von zwei Jahren nach dem Kauf. pet

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