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Wirtschaft: Vorstand

Jede Aktiengesellschaft hat einen Vorstand (siehe nebenstehender Bericht), der aus einer oder mehreren Personen besteht. Er wird vom Aufsichtsrat, dem Aufsichtsgremium der AG, ernannt.

Jede Aktiengesellschaft hat einen Vorstand (siehe nebenstehender Bericht), der aus einer oder mehreren Personen besteht. Er wird vom Aufsichtsrat, dem Aufsichtsgremium der AG, ernannt. Der Vorstand muss die laufenden Geschäfte führen. Vorstandsmitglieder werden in der Regel für fünf Jahre bestellt. Aber es ist üblich und zulässig, die Amtszeit zu verlängern. Sitzen mehrere Personen im Vorstand einer AG, kann der Aufsichtsrat eine davon zum Vorsitzenden bestellen. Die Berufung eines Vorstands kann der Aufsichtsrat nur widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ob ein Vorstand während eines laufenden Gerichtsverfahrens sein Mandat niederlegen muss, ist umstritten. Darüber entscheidet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Tsp

LEXIKON

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