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Wirtschaft: Vulkan-Kündigungen waren rechtswidrig

Gericht kritisiert Auffanglösung BREMEN (stg).Die Auffanglösung für die in Konkurs gegangenen Vulkan-Tochterwerften an der Weser war juristisch zweifelhaft.

Gericht kritisiert Auffanglösung

BREMEN (stg).Die Auffanglösung für die in Konkurs gegangenen Vulkan-Tochterwerften an der Weser war juristisch zweifelhaft.Das ergibt sich aus drei Urteilen des Bremer Landesarbeitsgerichts (LAG).Zehn Schiffbauer der Bremerhavener Konzerntochter Schichau-Seebeck-Werft (SSW) hatten sich geweigert, in die Auffanggesellschaft "mypegasus" zu wechseln.Ihre daraufhin verhängte Kündigung wurde jetzt vom LAG aufgehoben.SSW-Konkursverwalter Wolfgang van Betteray kann aber Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen. Nach der Vulkan-Pleite hatten die Länder Bremen und Niedersachsen, die Bundesanstalt für Arbeit, die Konkursverwalter und die Belegschaftsvertreter folgende Auffanglösung ausgehandelt: Rund 4300 Schiffbauer in Bremen und Bremerhaven wechselten in die neugegründete Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft "mypegasus".Zur Fertigstellung von Aufträgen kehrte ein Teil von ihnen als Leiharbeiter in die Werften zurück.Ihre Löhne wurden gesenkt, die Sozialabgaben und Urlaubsgelder aus Steuergeldern bezuschußt.Wegen dieser Kostensenkung konnten die Konkursbetriebe teilweise weiterarbeiten. Bei SSW lehnten jedoch 22 Schiffbauer das Angebot ab, zu "mypegasus" zu wechseln und damit auf alle Ansprüche aus dem alten Arbeitsverhältnis zu verzichten.Daraufhin wurden sie entlassen.In den ersten drei Kündigungsschutzprozessen mit zunächst zehn Klägern entschied jetzt das LAG für die Schiffbauer.Wie die Kammervorsitzende Sabine Kallmann am Mittwoch auf Nachfrage erläuterte, sei die Entscheidung des Konkursverwalters, nur noch mit billigeren Leiharbeitern weiterzuproduzieren, kein Entlassungsgrund.Niemand hätte gezwungen werden dürfen, zu "mypegasus" zu wechseln.Allenfalls ein freiwilliger Verzicht auf den alten Arbeitsplatz "könnte zu tolerieren sein", sagte die Richterin. Der Staatsrat im Bremer Arbeitsressort, Arnold Knigge (SPD), verteidigte die Gründung von "mypegasus".Anderenfalls wären alle Beschäftigten sofort entlassen worden.Einschließlich der Kläger wären sie dann "völlig leer ausgegangen, weil nicht genügend Konkursmasse zur Verfügung stand".Nach Ende der anderthalbjährigen Laufzeit der Auffanggesellschaft seien jetzt nur 1400 statt über 4300 Schiffbauer arbeitslos geworden."mypegasus"-Mitbetreiber Jörg Stein kritisierte in "Radio Bremen", die Kläger profitierten jetzt davon, "daß alle anderen vernünftig waren" und sich solidarisch an der Auffanglösung beteiligt hätten. Nach Auskunft des LAG können die erfolgreichen Kläger jetzt ihre Weiterbeschäftigung verlangen und zusätzlich den entgangenen Verdienst einklagen.

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