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Wirtschaft: Vulkan-Prozess: Staatsanwaltschaft für Einstellung

Im Vulkan-Prozess vor dem Landgericht Bremen hat die Staatsanwaltschaft am Montag der Einstellung des Verfahrens gegen den früheren Finanzchef zugestimmt. Der wegen Untreue gemeinsam mit dem Ex-Konzernchef Friedrich Hennemann und zwei früheren Vorständen angeklagte Rüdiger Zinken sei erst zu einem Zeitpunkt verantwortlich gewesen, als die Weichenstellung für die Ostmittel-Verwendung bereits erfolgt war, erläuterte Staatsanwalt Burkhard Quick.

Im Vulkan-Prozess vor dem Landgericht Bremen hat die Staatsanwaltschaft am Montag der Einstellung des Verfahrens gegen den früheren Finanzchef zugestimmt. Der wegen Untreue gemeinsam mit dem Ex-Konzernchef Friedrich Hennemann und zwei früheren Vorständen angeklagte Rüdiger Zinken sei erst zu einem Zeitpunkt verantwortlich gewesen, als die Weichenstellung für die Ostmittel-Verwendung bereits erfolgt war, erläuterte Staatsanwalt Burkhard Quick. Auch habe Zinken nur rund elf Monate Zeit gehabt, Missstände abzubauen. Der ehemalige Finanzchef hatte vergangene Woche angeboten, sein Verfahren gegen eine Geldbuße von 60 000 Mark einzustellen. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, rund 850 Millionen Mark an Subventionszahlungen für ostdeutsche Werften abgezweigt zu haben.

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