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Wirtschaft: VVG

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG, siehe Bericht Seite 15) regelt allgemein das Verhältnis zwischen Versicherten und den Versicherungen. Seit Juni 2000 arbeitet eine Kommission an Reformvorschlägen zur Modernisierung des VVG.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG, siehe Bericht Seite 15) regelt allgemein das Verhältnis zwischen Versicherten und den Versicherungen. Seit Juni 2000 arbeitet eine Kommission an Reformvorschlägen zur Modernisierung des VVG. Es geht unter anderem um Vertreterprovisionen, Informationspflichten und Beitragserhöhungen, aber auch um das „Allesoder-Nichts-Prinzip“, das durch ein Quotensystem ersetzt werden soll. Bisher zahlt die Versicherung gar nichts, wenn ein Versicherter gravierend gegen den Vertrag verstößt (Beispiel: Fahren ohne Führerschein). Die VVG-Kommission plant ein flexibleres System: je schwerer der Verstoß und je relevanter die Pflichtverletzung für den Schaden war, desto weniger Geld muss die Versicherung zahlen. hej

LEXIKON

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