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Wirtschaft: VW attackiert die EU-Kommission: Angeblich Beweismittel unterdrückt

HANNOVER .Schweres Geschütz fährt der Volkswagen-Konzern in seiner Klage gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wegen des im Januar verhängten Rekordbußgeldes von rund 200 Mill.

HANNOVER .Schweres Geschütz fährt der Volkswagen-Konzern in seiner Klage gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wegen des im Januar verhängten Rekordbußgeldes von rund 200 Mill.DM auf.Mit der Strafe soll, wie berichtet, die angebliche Behinderung der Reimporte von VW- und Audi-Fahrzeugen nach Deutschland und Österreich geahndet werden.Auf die am 8.April durch VW eingereichte Klage muß die Kommission bis zum 17.Juli antworten.Anschließend hat Volkswagen für eine weitere Äußerung bis Ende September Zeit, worauf wieder die Kommission mit einer Stellungnahme folgen wird.Der Prozeß kann vier bis fünf Jahre dauern und damit länger als die Amtszeit der gegenwärtigen Kommission.Davon geht der als Gutachter gewonnene frühere Generalanwalt Professor Carl Otto Lenz aus.Das Ganze könne auf einen "gigantischen Indizienprozeß" hinauslaufen, meint man in Wolfsburg.Die Kommission habe im Verfahren und in der Sache gegen das Fairneßgebot verstoßen, erklärt der VW-Konzern, der von Professor Rainer Bechtold von der Stuttgarter Sozietät Gleiss, Lutz, Hootz, Hirsch vertreten wird.Das Verfahren sei nicht objektiv und unparteiisch geführt worden."Die Beweismittel wurden einseitig und voreingenommen gewürdigt," heißt es.Man habe auch zugunsten von VW wirkende Beweismittel unterdrückt.

Die Kommission sei nach Ansicht von VW nicht zur Verhängung einer Geldbuße berechtigt.Falls das Gericht gegenteiliger Ansicht sei, mache man vorsorglich geltend, daß das Bußgeld "völlig unangemessen" sei.Die Geldbuße habe man im übrigen bislang nicht bezahlt, sondern eine Bürgschaft gestellt.Ferner wird ausgeführt, in den Jahren 1992/93 sei der Wert der italienischen Lira gegenüber der D-Mark um über 30 Prozent gesunken, während VW, wie es heißt, die Preise in Italien, dem wichtigsten europäischen Exportmarkt, wegen der Konkurrenz, besonders des Marktführers Fiat, nicht entsprechend erhöhen konnte.Von den in Italien abgesetzten VW- und Audi-Modellen (rund 210 000 Einheiten im Jahr 1993, 160 000 Einheiten im Jahr 1994 und 180 000 Fahrzeuge im Jahr 1995) wurden nach Schätzungen des Konzerns jeweils zehn bis 15 Prozent nach Deutschland und später auch nach Österreich reimportiert.

Über 90 Prozent der Reimporte entfielen nach den Feststellungen von VW auf nichtautorisierte Wiederverkäufer, die von italienischen Vertragshändlern unter Verstoß gegen ihre Händlerverträge beliefert worden seien.Die Hersteller können nach der noch bis September 2002 laufenden sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung der EU ihre Autos über ausschließlich an sie gebundene Händler verkaufen, die in ihren Vertragsgebieten den Vertrieb und den Kundendienst fördern sollen.

Dieses "selektive Vertriebssystem" sei dem Konzern, wie versichert wird, so wichtig, daß man es nicht leichtfertig aufs Spiel setzen würde.Verkäufe italienischer Händler an ausländische Endabnehmer (auch über Vermittler) und an ausländische Vertragshändler seien immer möglich gewesen und nicht behindert worden, argumentiert VW.Sie seien jedoch "nicht von praktischem Gewicht" gewesen.

VW betont, daß man im Interesse seiner Vertragshändler gegen nichtautorisierte Wiederverkäufer vorgehen mußte.Die von der Kommission beanstandeten 50 Abmahnungen und zwölf Kündigungen von Händlerverträgen betrafen den Angaben zufolge solche Fälle.Zudem müsse man die Lückenlosigkeit des selektiven Vertriebssystems nachweisen, wenn man in Deutschland gerichtlich gegen nichtautorisierte Wiederverkäufer vorgehen wolle.

Zu dem Vorwurf der Kommission, durch die Einführung einer geteilten Händlermarge habe VW den italienischen Markt abgeschottet, heißt es, man habe zwar 1994 das System einer geteilten Marge diskutiert, tatsächlich aber nicht eingeführt.Erwogen wurde, einen Teil der Händlermarge erst bei der Zulassung des Wagens im Gebiet des Händlers auszuzahlen.Bonuskürzungen habe es nur für einige Monate Anfang 1994 gegeben, und zwar bei Verkäufen an nichtautorisierte Händler.Im übrigen sei die Kommission bereits Anfang 1988 über die Bonusregelung informiert worden, ohne daß sie damals Einspruch erhoben habe.

Die Händler könnten, wie es bei Volkswagen heißt, durchaus ein Interesse daran haben, besonders gefragte Spitzenmodelle nur an Kunden ihres Vertragsgebietes zu verkaufen, schon wegen des ertragreicheren After-sales-Geschäftes.Zudem habe die Erstattung der Mehrwertsteuer durch den italienischen Fiskus bei Verkäufen an Ausländer bis zu einem Jahr gedauert.Eine Schwachstelle in der VW-Argumentation liegt anscheinend darin, daß sich Händler offenbar manchmal bei der Ablehnung der Verkäufe an Ausländer auf ein angebliches Konzernverbot berufen haben.Hier habe wohl die italienische VW-Tochter Autogerma als Importeur nicht aufgepaßt, heißt es bei VW.

BERND VON STUMPFELDT (HB)

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