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Wirtschaft: VW-Gesetz

Nach dem VWGesetz darf kein Aktionär des Volkswagen-Konzerns mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr Aktien hätte. Das Gesetz verschafft dem Land Niedersachen praktisch ein Vetorecht, denn das Land hält rund 18,5 Prozent der Stammaktien und kann deswegen kaum überstimmt werden.

Nach dem VWGesetz darf kein Aktionär des Volkswagen-Konzerns mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr Aktien hätte. Das Gesetz verschafft dem Land Niedersachen praktisch ein Vetorecht, denn das Land hält rund 18,5 Prozent der Stammaktien und kann deswegen kaum überstimmt werden. Niedersachsen kann so feindliche Übernahmen abwehren. Dem EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein zufolge behindert das Gesetz den freien Kapitalverkehr (siehe Bericht auf dieser Seite). Um die Berliner Regierung günstig zu stimmen, hatte Bolkestein das VW-Gesetz zunächst aus der Übernahmerichtlinie ausgeklammert. Aber Bolkestein hat das Gesetz im Visier. Noch prüft die Kommission das Gesetz – schon bald könnte sie aber ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof einleiten. In anderen europäischen Ländern ist die Kommission gegen ähnliche Regeln bereits vorgegangen. fw

LEXIKON

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