zum Hauptinhalt

Wirtschaft: VW: Teurer Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln

Die Volkswagen AG muss ein Bußgeld von 176 Millionen Mark wegen Verstoßes gegen die EU-Wettbewerbsregeln zahlen. Eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 1998 hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag bestätigt.

Die Volkswagen AG muss ein Bußgeld von 176 Millionen Mark wegen Verstoßes gegen die EU-Wettbewerbsregeln zahlen. Eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 1998 hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag bestätigt. Volkswagen hatte italienischen Vertragshändlern verboten, VWs an österreichische und deutsche Kunden zu verkaufen. VW kann nun innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Nachgewiesenermaßen haben die Volkswagen AG und ihre Tochtergesellschaften Audi AG und AutoGerma SpA zwischen 1993 und 1996 mit den Vertriebshändlern in Italien Vereinbarungen getroffen, um zu verhindern, dass Volkswagen aus Italien an nicht-italienische Kunden verkauft wurden. Hintergrund ist, dass die Lira abgewertet worden war und deutsche und österreichische Kunden sich vom Autokauf in Italien niedrigere Preise versprachen. Das interne Verbot galt im Übrigen auch für VW-Vertragshändler, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig waren.

Im konkreten Fall beschränkte VW die Belieferung italienischer Vertragshändler, um Reimporte zu verhindern. Dazu wurde ein Bonussystem angewandt, das die Autohändler zwang, mindestens 85 Prozent der Fahrzeuge in Italien zu verkaufen. Dokumente aus den Büros von Volkswagen in Wolfsburg, Audi in Ingolstadt und Autogerma in Verona zeigen, dass der Konzern mehr als 50 VW-Vertragshändlern mit Vertragskündigungen drohte, falls sie an ausländische Kunden verkauften. Obwohl die Kommission VW 1995 aufforderte, diese Praktiken einzustellen, wurde weiter Druck auf die Autohändler ausgeübt. So sind nach Ansicht des Gerichtes nicht-italienische Kunden benachteiligt worden. In einer Stellungnahme von VW hieß es, nun werde geprüft, "ob innerhalb der Frist von zwei Monaten Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt wird".

Eine Abschottung der Märkte widerspricht dem Prinzip des freien Binnenmarktes. Deshalb und auf Grund des hohen Marktanteils von VW fiel die Strafe mit 90 Millionen Euro vergleichsweise hoch aus. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti begrüßte die Entscheidung des Gerichtes: "Die Möglichkeit, Waren in einem Land billiger zu erwerben als in einem anderen, ist einer der größten Vorteile des Binnenmarktes", sagte Monti. Automobilproduzenten hätten sehr große Freiheiten bei der Wahl ihrer Vertriebssysteme. Ebenso müssten die Kunden die Möglichkeit haben, Autos dort zu kaufen, wo sie wollten.

Mehrfach hatte Monti in der Vergangenheit die Vertriebspraxis der Automobilindustrie kritisiert. Die Gruppenfreistellungsverordnung für die Automobilbranche habe die Erwartungen im Sinne eines freien Wettbewerbs nicht erfüllt. Gebietsgarantien für Vertragshändler und Verträge über Ersatzteillieferungen, Preise und Service schränkten die Rechte der Verbraucher ein, hatte Monti kritisiert.

Die EU-Kommission hat im Übrigen nicht nur VW ins Fadenkreuz genommen. Brüssel startete auch Untersuchungen bei Daimler-Chrysler, Renault, Peugeot und Opel. Bei Daimler-Chrysler äußerte die Kommission den Verdacht, der Konzern habe Händlern in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Spanien untersagt, Mercedes-Fahrzeuge an EU-Bürger zu verkaufen, die nicht aus den jeweiligen Staaten stammen. Zu Daimler-Chrysler wird noch in diesem Jahr eine Entscheidung erwartet.

Trotz der Einführung des Euros gibt es weiterhin beträchtliche Preisunterschiede bei Neuwagen in Europa. Es locken Differenzen beim Neuwagenkauf im Nachbarland von oftmals einigen tausend Mark. Als besonders teuer gilt Großbritannien, als vergleichsweise preiswert die Niederlande oder Spanien.

msb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false