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Wirtschaft: VW zahlt 90 Millionen Euro Strafe an Brüssel

Autobauer büßt für Wettbewerbsbehinderung / Ermittlungen gegen andere Hersteller laufen

Berlin (lan/Tsp). Der Autokonzern Volkswagen (VW) muss wegen unzulässiger Beschränkungen von Reimporten aus Italien ein Bußgeld von 90 Millionen Euro an die Europäische Union (EU) zahlen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Es ist das höchste Bußgeld, das die EUKommission bisher gegen einen Autohersteller durchsetzte.

Händlerverbände bezweifeln dennoch, dass eine derartige Strafe Hersteller daran hindern wird, auch künftig in den Wettbewerb einzugreifen. Auch andere Hersteller wie Opel-Niederlande und Daimler-Chrysler mussten bereits für Wettbewerbsbehinderung zahlen. Ermittlungen der Kommission gegen die französischen Hersteller Renault und Citroën-Peugot laufen.

Das EuGH-Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen VW und der EU-Kommission. Die erste Instanz hatte vor drei Jahren geurteilt, VW habe Anfang der 90er Jahre günstige Re-Importe von VW- und Audi-Modellen aus Italien nach Deutschland und Österreich rechtswidrig behindert. Allerdings hatte die erste Instanz die von der EU-Kommission verhängte Buße von 102 Millionen auf 90 Millionen Euro gesenkt.

Das Bußgeld habe nach Angaben eines VW-Sprechers keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Autobauers. Volkswagen habe rechtzeitig Rückstellungen gebildet. Die VW-Aktie stieg am Donnerstag sogar leicht ins Plus. Die Kommission sah in der Abschottung des Marktes durch VW einen Verstoß gegen den freien Handel im Binnenmarkt. Bereits seit Jahren versucht die EU-Kommission gegen die Preisunterschiede von bis zu 40 Prozent beim Neuwagenverkauf in den verschiedenen EU-Ländern vorzugehen.

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti setzte deshalb im vergangenen Jahr eine Überarbeitung der Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) durch. Die GVO regelt für die EU Vertrieb, Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen durch Autohändler. Die GVO erlaubte, dass Autohersteller exklusiv mit Händlern und Werkstätten zusammenarbeiten durften. Die Hersteller nutzten das zu ihrem Vorteil und zwangen die Händler, nur ihre jeweiligen Originalersatzteile zu verwenden. Zudem wiesen sie den Händlern bestimmte Verkaufsgebiete zu. So entstanden regionale Monopole.

Ab dem 1. Oktober liberalisiert eine Erneuerung der GVO den Autohandel in Europa. So dürfen Händler jetzt mehrere Automarken unter einem Dach anbieten, Autos in der gesamten EU verkaufen und Ersatzteile bei allen Herstellern bestellen.

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