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Wirtschaft: Wachgewerbe bekommt Mindestlohn Untergrenze liegt ab 2009 bei maximal 8,32 Euro

Berlin - Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) hat gemeinsam mit der christlichen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) einen Tarifvertrag über Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen ausgehandelt. Wie der BDWS am Freitag mitteilte, sollen die Lohnuntergrenzen bei maximal 8,32 Euro liegen.

Berlin - Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) hat gemeinsam mit der christlichen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) einen Tarifvertrag über Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen ausgehandelt. Wie der BDWS am Freitag mitteilte, sollen die Lohnuntergrenzen bei maximal 8,32 Euro liegen. Damit stiegen sie in einigen Bundesländern um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum heute gezahlten Lohn. Hinzu kämen landesweit differenzierte Nachtzuschläge. In Berlin und Brandenburg werden mit sechs Euro pro Stunde, wie in anderen ostdeutschen Ländern auch, die niedrigsten Mindestlöhne gezahlt (siehe Grafik). Der Tarifvertrag soll ab Mai 2009 gelten.

Im Wach- und Sicherheitsgewerbe sind bundesweit in etwa 3500 Betrieben fast 177 000 Mitarbeiter beschäftigt, darunter etwa 21 500 in Berlin und Brandenburg. Der BDWS vertritt 770 Mitgliedsunternehmen, die über einen Marktanteil von 80 Prozent verfügen.

Der Verband bezeichnete den ausgehandelten Vertrag als „wichtigen Meilenstein“ für mehr Transparenz bei der Entlohnung von Sicherheitsdienstleistungen. „Damit sind nach langwierigen Tarifverhandlungen auch die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, damit das Wach- und Sicherheitsgewerbe in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen wird“, sagte BDWS-Präsident Wolfgang Waschulewski. Einen Antrag zur Aufnahme in das Entsendegesetz hatten die Tarifpartner bereits am 27. März bei Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) gestellt. Nun müsse die Bundesregierung dem Antrag nachkommen, sagte Waschulewski. Sollte das geschehen, würde der Mindestlohn künftig für alle Arbeitnehmer in dieser Branche aus dem In- und Ausland gelten. Dem Vernehmen nach steht das Arbeitsministerium Abschlüssen mit den christlichen Gewerkschaften aber kritisch gegenüber. ysh

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