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Wirtschaft: Wahlfreiheit für Lebensversicherte

BONN (aho/sm/HB). Kapitalerträge aus neuen Lebensversicherungen sollen erst bei der Auszahlung besteuert werden.

BONN (aho/sm/HB). Kapitalerträge aus neuen Lebensversicherungen sollen erst bei der Auszahlung besteuert werden. Bis dahin hat der Leistungsempfänger die Möglichkeit, die Versicherungssumme in eine steuerlich privilegierte Leibrente umzuwandeln. Dies erklärte Finanzstaatssekretär Heribert Zitzelsberger vor Journalisten in Bonn.Unklar ist noch, welcher Steuersatz benutzt wird. Bislang war eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent im Gespräch, möglicherweise könnte die Lebensversicherung künftig aber auch dem individuellen Einkommensteuersatz unterliegen, heißt es im Bundesfinanzministerium. Ziel sei es, möglichst alles, was der Kapitalbildung im Alter diene, vom Zugriff des Fiskus zu befreien. Im Rahmen des Sparpakets wollte die Bundesregierung zum 22. Juni alle neuen Lebensversicherungen fortan mit einer Kapitalertragssteuer belangen.Bei Kapitallebensversicherungen gebe es die Möglichkeit, ebenso wie bei anderen Sparformen, die laufenden Erträge zu besteuern und dabei den Sparerfreibetrag zu berücksichtigen. Dies habe jedoch den Nachteil, daß der Versicherte bereits zu Beginn der Laufzeit entscheiden müsse, ob er sich später die Versicherung in einer Summe oder als Rente ausbezahlen lassen wolle.Im Interesse der Versicherten sei es aber sinnvoller, dieses Wahlrecht bis zum Ende der Laufzeit der Versicherung offen zu lassen. Aus diesem Grund sei die "Endbesteuerung eleganter", erklärte Zitzelsberger. Obendrein sei sie verwaltungstechnisch einfacher als die jährliche Veranlagung der Zinserträge.Wenn der Versicherte sich bei künftig abzuschließenden Versicherungsverträgen am Ende der Laufzeit die Versicherungssumme in einem Betrag auszahlen läßt, muß er nach dem Modell des Finanzministeriums grundsätzlich die Zinserträge voll versteuern. Es werde darüber nachgedacht, ob diese Erträge dann steuerlich über mehrere Jahre verteilt werden könnten, um den Progressionseffekt des Steuertarifs abzumildern, oder ob ein bestimmter Freibetrag geschaffen werde, erläuterte Zitzelsberger.So sei es denkbar, diese Erträge als außerordentliche Einkünfte steuerlich über fünf Jahre zu verteilen. Eine Alternative sei ein pauschalierter Sparerfreibetrag. Man könne beispielsweise in einem pauschaliertem Verfahren davon ausgehen, daß der Sparerfreibetrag von jährlich 3 000 DM zur Hälfte durch Zinseinkünfte aus anderen Kapitalanlagen belegt werde. Über die Ausgestaltung sei im Detail noch nicht entschieden.

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