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Wirtschaft: Wann die Bahn haftet

Seit Freitag ist die neue Kundencharta in Kraft. Sie löst die bisherigen Kulanzregelungen ab und gibt Fahrgästen erstmals einen vor Gericht einklagbaren Anspruch .

Seit Freitag ist die neue Kundencharta in Kraft. Sie löst die bisherigen Kulanzregelungen ab und gibt Fahrgästen erstmals einen vor Gericht einklagbaren Anspruch . Voraussetzung: Man kommt mit mehr als 60minütiger Verspätung an seinem Zielbahnhof an, und die Bahn ist schuld. Dabei kommt es auf die gesamte Reisekette an und nicht – wie früher – auf den einzelnen Zug. Die Bahn haftet also auch dann, wenn mehrere Züge verspätet sind oder ausfallen und man deshalb über eine Stunde verspätet an seinem Ziel eintrifft.

ENTSCHÄDIGUNG

In diesem Fall erhält der Kunde eine Entschädigung von 20 Prozent des Fahrpreises, mindestens aber fünf Euro. Für den ICE-Sprinter und für Nachtzüge gelten Sondervorschriften. Die Entschädigung gibt es jedoch nicht in bar, sondern als Gutschein , der beim nächsten Fahrscheinkauf eingelöst werden kann. Die Kundencharta gilt aber nur im Fern- und nicht im Nahverkehr. hej

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