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Wirtschaft: Warnstreiks im Osten "rechtswidrig"

MAGDEBURG/LEIPZIG (löb/sk/HB).Die ostdeutschen Metall-Arbeitgeberverbände halten die Warnstreiks zumindest für die Tarifbezirke in den neuen Ländern für illegal und rechtswidrig.

MAGDEBURG/LEIPZIG (löb/sk/HB).Die ostdeutschen Metall-Arbeitgeberverbände halten die Warnstreiks zumindest für die Tarifbezirke in den neuen Ländern für illegal und rechtswidrig."Wir haben im September vergangenen Jahres eine Vereinbarung zwischen Gesamtmetall und IG Metall unterzeichnet, die die Übernahme der westdeutschen Entgelttarifverträge durch die ostdeutschen Partnertarifbezirke mit einer Verzögerung von einem Monat beinhaltet", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalts, Jochen Steinecke.Damit würde etwa in Sachsen-Anhalt der niedersächsische Abschluß übernommen, in Sachsen der von Bayern, und in Thüringen würden die neuen Tarife aus Hessen ebenfalls Basis der neuen Löhne und Gehälter.Das sei schon ein mächtig saurer Apfel gewesen, in den die ostdeutschen Metallarbeitgeber da hätten beißen müssen, meint Steinecke.Aber es sei zugleich der Preis gewesen, den die Arbeitgeber für die Verlängerung der Härtefallregelung hätten zahlen müssen, der zufolge ostdeutsche Unternehmen mit nachweisbaren wirtschaftlichen Problemen befristet Löhne und Gehälter auch unterhalb des Tarifniveaus zahlen dürfen.

Im Rahmen des sich anbahnenden Tarifkonflikts wähnen sich die ostdeutschen Arbeitgeber jetzt aber auf der Sonnenseite, weil in ihren Bereichen eigentlich kein Arbeitskampf drohen dürfe.Denn mit der Vereinbarung vom September halten sie eigenständige Verhandlungen über einen neuen Entgelttarifvertrag für überflüssig.Folglich, so Steinecke, gelte in den ostdeutschen Tarifverbänden auch die Friedenspflicht fort.

Außerdem befürchten die ostdeutschen Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie, daß ihre Interessen am Verhandlungstisch im Westen ungehört bleiben: "Ich habe große Zweifel, daß ein Abschluß zustande kommt, der die ostdeutsche Situation der Unternehmen berücksichtigt", erklärte der Hauptgeschäftsführer des thüringischen Arbeitgeberverbandes VMET, Lotar Schmidt, dem Handelsblatt.Sollten sich seine Sorgen bewahrheiten, will der Verband seinen Mitgliedsfirmen ein sofortiges Sonderkündigungsrecht gewähren, damit der Abschluß für die Betriebe nicht rechtswirksam wird.

Die Voraussetzung dafür ist bereits geschaffen worden: Kaum hatten IG Metall-Chef Klaus Zwickel und der Präsident von Gesamtmetall, Werner Stumpfe, im September 1998 in Berlin per Handschlag besiegelt, einen für West und Ost gleichermaßen geltenden Lohnabschluß aushandeln zu wollen, beschloß der VMET die Änderung seiner Satzung.Die Betriebe sollen einvernehmlich mit dem Arbeitgeberverband selbst entscheiden, ob sie den im Westen ausgehandelten Lohnabschluß mittragen können.Sollte ihre wirtschaftliche Lage das nicht hergeben, sollen sie den VMET im Einvernehmen mit dem Verband verlassen können.

"Vertragsbruch", sagt die IG Metall.Schließlich hätten sich die Arbeitgeber verpflichtet, den West-Abschluß mit einmonatiger Verspätung im Osten zu übernehmen.Schmidt hingegen erkennt nicht, "daß die IG Metall dem Geist von Berlin folgt."

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