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Wirtschaft: Was Autofahrer alles versichern können

Eine Haftpflicht-Police braucht jeder, alles andere ist freiwillig. Aber wer einen Neuwagen kauft, sollte bei der Kaskoversicherung nicht sparen

Autofahrer haben keine Wahl. Eine Haftpflichtversicherung braucht jeder. Wer ohne Haftpflicht mit dem Auto herumfährt, macht sich strafbar. Als Nachweis gilt die einfache Versicherungskarte (früher: Doppelkarte), im Ausland die „Grüne Karte“. Die Versicherungskarte benötigt man bereits bei der Anmeldung des Fahrzeugs, ohne diese gibt es keine Zulassung.

Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht trägt Personen- und Sachschäden, die ein Autofahrer Dritten zufügt. Dabei gibt es eine gesetzliche Mindestdeckung: Bei Personenschäden muss die Versicherung bis zu 2,5 Millionen Euro ersetzen, bei Sachschäden bis zu 500 000 Euro, und bei Vermögensschäden sind es bis zu 50 000 Euro. Die Versicherungsgesellschaften bieten jedoch auch Tarife mit deutlich höheren Deckungssummen an. Wer eine Police mit „unbegrenzter Deckung“ wählt, erhöht die Haftung der Versicherer auf 3,8 Millionen bis 7,7 Millionen Euro bei Personenschäden, bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Versicherungsgesellschaft in unbegrenzter Höhe. Da die Prämien nur geringfügig höher sind, empfehlen die Versicherer Haftpflichtpolicen mit unbegrenzter Deckung.

Kasko

Im Gegensatz zur Haftpflicht sind alle anderen Autoversicherungen freiwillig. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung decken Risiken wie Glasbruch, Wildschäden, Elementarschäden, Diebstahl und Brand. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Varianten, der die Vollkasko erheblich teurer macht: Grundsätzlich sind auch selbst verschuldete Schäden gedeckt, es sei denn, es lag grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Darüber hinaus ist Vandalismus mitversichert.

Bei Neuwagen auf Pump verlangen die Geldgeber, etwa die Banken, in der Regel immer eine Vollkasko-Versicherung. Denn der Wert des Autos stellt die Sicherheit für den Kredit da. Da die letzten Raten meist nach vier, fünf Jahr abgestottert sind, kann dann zur günstigeren Teilkasko gewechselt werden.

Grundsätzlich ist der teure Vollkaskoschutz dann verzichtbar, wenn der maximale Schaden durch eigene Schuld selbst getragen werden kann. Jedoch sollte der Versicherungskunde nachrechnen: Denn in der Teil- gibt es anders als in der Vollkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt. Das bedeutet: In der Vollkasko erlangt der Kunde nach einigen schadenfreien Jahren möglicherweise einen Versicherungsbeitrag, der günstiger ist als in der Teilkasko – und das bei besserem Schutz. Ebenfalls zu beachten: Die Klassen-Einstufung eines Autos in der Teil- und der Vollkasko kann sehr unterschiedlich ausfallen. Ist das Auto in der Vollkasko günstiger eingestuft als in der Teilkasko, sollten Sie eine Vergleichsrechnung des Versicherers einholen.

Selbstbehalte, also die Begleichung von Kleinschäden aus eigener Tasche, helfen erheblich, die Prämie für die Kasko zu senken. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Bei Kleinschäden lohnt es sich ohnehin meist, die Schäden vollständig selbst zu tragen. Denn wie in der Haftpflichtversicherung kostet der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts über Jahre möglicherweise viel mehr als der Schaden, den der Kunde aus eigener Tasche begleichen muss.

Schutzbrief

Schutzbriefe helfen, wenn man mit seinem Auto eine Panne hat. Der Autoschutzbrief ist eine auf das Fahrzeug bezogene Police, die die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs, das Abschleppen des Autos und die Ausgaben für einen Mietwagen übernimmt, aber auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport zahlt, falls der Fahrer während der Fahrt erkrankt. Die Schutzbriefversicherung deckt zudem Übernachtungskosten und springt ein, wenn Kinder wegen Krankheit zurückgeholt werden müssen. Den Schutzbrief gibt es als reine Inlands- und Auslandsangebote, am gebräuchlichsten ist jedoch eine Kombination für In- und Ausland. Schutzbriefe bekommen Sie beim ADAC und bei den Versicherern. Tipp: Wer sich für die Versicherer entscheidet, sollte den Schutzbrief nicht separat, sondern in Kombination mit einer Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Das ist deutlich günstiger.

Insassen-Unfallversicherung

Eine Insassen-Unfallversicherung haftet, wenn ein Mitfahrer bei einem Unfall verletzt oder getötet wird. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Unfall verschuldet hat. Versichert sind der Fahrer und alle Mitfahrer, auch Tramper oder Mitglieder einer Fahrgemeinschaft. Die Versicherung deckt die Haftungslücke in den Fällen, in denen ein Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird oder der Verursacher den Schaden nicht zahlen kann.

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