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Was ist sexuelle Belästigung?: Betatschen, Herrenwitze, zotige Komplimente

Wer sich im Job sexuell belästigt fühlt, sollte den Arbeitgeber informieren. Und als Chef sollte man sich auch vermeintlich harmlose Gesten schenken.

Was eine sexuelle Belästigung ist, steht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Paragraf 3 Absatz 4 ahndet nicht nur „unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen“, sondern auch „sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts, (...) sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen“, wenn diese die Würde verletzen. Für Martina Perreng, Arbeitsrechtsexpertin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), ist damit klar: „Alles, was mit Sex zu tun hat, hat am Arbeitsplatz nichts verloren.“ Betatschen, das Anstarren von Brust und Po, zotige Witze und das Zeigen von Sexbildchen seien tabu, sagt Perreng. Aber auch auf vermeintlich harmlose Gesten sollte man verzichten, vor allem als Chef. „Wenn der Chef den Arm um die Schulter der Sekretärin legt, kann sie kaum sagen, das will ich nicht“, gibt die Juristin zu bedenken. Auch schlüpfrige

Komplimente
(„toller Po“) sollte man sich verkneifen. Betroffene sollten ein

Belästigungstagebuch führen, sich mit Kolleginnen zusammenschließen und an die betriebliche Beschwerdestelle wenden, rät die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes. Zudem sollte die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber

informieren. Dem Störer drohen verschiedene Sanktionen: Abmahnung,

Versetzung oder sogar

Kündigung. hej

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