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Wirtschaft: Was Kinder dürfen

Bonbons kaufen mit sieben, arbeiten gehen mit 15, Bier trinken mit 16, Auto fahren mit 17 – je älter der Nachwuchs wird, desto mehr Rechte hat er

Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt für ältere Leute und plaudert, wo sie arbeiten sollte.“ Das schrieb der griechische Philosoph Sokrates 430 vor Christus. Stress in der Familie – dieses Thema hat auch fast 2400 Jahre später noch Gültigkeit. Anlässe gibt es viele. In den Ferien kommt noch so mancher neu hinzu. Nämlich dann, wenn die Tochter allein verreisen will, und die Eltern das verbieten. Oder der Sohn nächtelang um die Häuser zieht, um die schulfreie Zeit mal so richtig auszunutzen.

Für einige Fragen gibt es Gesetze. Geregelt ist etwa, ab wann man Verträge schließen kann, wie alt man sein muss, um arbeiten gehen zu dürfen, wer Bier und Wein kaufen darf und ab wann man ohne seine Eltern in die Disko darf. Die wichtigsten Regelungen haben wir auf dieser Seite aufgeschrieben.

Für das Zusammenleben innerhalb der Familie existieren solche Spezialregelungen jedoch kaum. Hier haben in aller Regel die Eltern das Sagen. Zum Leidwesen vieler Kinder gibt es weder einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld noch auf eine Entlohnung fürs Staubwischen oder Spülmaschineausräumen. Auch gegen Fernsehverbote oder Taschengeldkürzungen kann man als Kind zwar protestieren, aber nicht klagen.

Je älter die Kinder werden, desto größer ist das Bedürfnis nach Beratung. Mobbing in sozialen Netzwerken, Schadensersatzforderungen wegen Downloads von Filmen, Fotos oder Musik, Abo-Fallen – das Internet ist voller rechtlicher Fallen. In Berlin können sich junge Menschen – kostenlos – an Anwälte wenden, die auf ihre Probleme spezialisiert sind. Der Berliner Anwaltsverein betreibt im Bezirk Wedding seit 2006 eine spezielle Jugendberatungsstelle für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Rund 1200 Jugendliche und junge Erwachsene haben sich hier bereits beraten lassen. Mit finanzieller Unterstützung der Senatsverwaltung für Justiz ist im Juni eine zweite Beratungsstelle in Marzahn eröffnet worden. „Jugendliche sind oft schlicht überfordert, wenn Probleme auftreten, ob in der Schule, am Ausbildungsplatz, zu Hause oder beim Surfen im Internet“, sagt Justizsenatorin Gisela von der Aue. Zumindest mit dem Internet hatte die Generation Sokrates keine Probleme.

Informationen zu den Jugendberatungsstellen finden Sie unter www.berliner-anwaltsverein.de, einen guten Überblick über die Rechte junger Menschen hat Ulrike Hinrichs geschrieben („Zu Recht finden“), Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums („Meine Erziehung – da rede ich mit)

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