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Neues Jahr. 2016 ändert sich für die Verbraucher einiges.

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Was sich 2016 ändert: Neues Jahr, neue Regeln

Nicht so lang warten auf den Arzttermin, höhere Hartz-IV-Bezüge, mehr Geld für Studenten. Dafür zahlen alle höheres Briefporto: Was sich mit dem Neujahrs-Glockenschlag für Verbraucher ändert.

Von Maris Hubschmid

Mit dem Jahreswechsel hoffen viele Menschen auf persönliche Verbesserungen. Was sich auf jeden Fall ändert, sind in vielen Bereichen die Rahmenbedingungen: Einige relevante Neuerungen für Verbraucher 2016 im Überblick.

BANKGESCHÄFTE

Bislang hatten Bankkunden die Wahl, sie konnten bei Überweisungen nach wie vor Bankleitzahl und Kontonummer benutzen. Ab dem 1. Februar 2016 muss damit Schluss sein, dann wird ausschließlich die Iban (International Bank Account Number) akzeptiert. Dafür hat bald jeder in der Bundesrepublik das Recht auf ein Girokonto, und zwar unabhängig von seiner Bonität: Auch Wohnungslose und Asylsuchende dürfen dann ein Konto eröffnen. Geldhäuser, die Antragsteller abweisen, drohen Strafen. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Frühjahr in Kraft.

Aufträge zur Freistellung von Kapitalertragssteuern sind künftig nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer gültig. Aber Achtung: Geldinstitute sind nicht verpflichtet, fehlende Nummern einzuholen. Der Kunde muss also selbst aktiv werden. Die ID besteht aus elf Ziffern und findet sich zum Beispiel auf dem Einkommensteuerbescheid oder der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Ist der Bank die Steuer-ID nicht bekannt, wird sie die Kapitalertragsteuer vollständig einbehalten. Sparer können über einen Freibetrag von 801 Euro jährlich verfügen.

Verbessern soll sich die Kostentransparenz für Kontoinhaber: Banken und Sparkassen müssen Kunden sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Laufzeit informieren, welche Entgelte sie für welche Dienste verlangen. Etwas Beruhigung verschafft dem ein oder anderen darüber hinaus vielleicht diese Neuregelung: Geht eine Bank oder Sparkasse pleite, müssen die Kunden ab Juni ihre Einlagen binnen sieben Arbeitstagen zurückerhalten.

SOZIALLEISTUNGEN

Die Hartz-IV-Sätze steigen zum 1. Januar um drei bis fünf Euro. Auch die Rechengrößen der Sozialversicherung werden angepasst, die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung – „Rente mit 67“ – steigt außerdem die Altersgrenze um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1949 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze dann grundsätzlich mit 65 Jahren und fünf Monaten. Für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Grenze zunächst um je einen weiteren Monat, später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.

Wächst mit. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag steigen.
Wächst mit. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag steigen.

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870 000 Haushalte können sich über mehr Wohngeld freuen. Auch für den Kindergeldantrag muss künftig die Steuer-Identifikationsnummer vorgelegt werden. Eltern können die Steuer-ID im Laufe des Jahres 2016 aber nachreichen.

Trennungskinder haben vom Jahreswechsel an Anspruch auf höheren Unterhalt. Sechs- bis Elfjährige bekommen acht Euro mehr, Zwölf- bis 17-Jährige mindestens 450 statt 440 Euro monatlich. Auch Schüler, Studenten und Auszubildende können ab Schuljahres- und Semesterbeginn mit mehr Geld rechnen. Die Bedarfssätze werden um sieben Prozent angehoben. Ein Student mit eigener Wohnung kann dann 735 statt den bislang 670 Euro bekommen.

GESUNDHEIT

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegekasse, also das Einkommen, bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, werden erhöht. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls: von 54 900 Euro im Jahr 2015 auf 56 250 Euro. Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen extra Geld aufbringen – der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der allein von den Arbeitnehmern zu tragen ist, steigt von durchschnittlich 0,9 auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag im Schnitt auf 15,7 Prozent. Manche Kassen haben angekündigt, komplett auf die Erhöhung zu verzichten, andere wollen den Satz auf rund 1,3 Prozent festlegen.

Dafür haben die gesetzlich Versicherte künftig ein Recht auf eine zweite ärztliche Meinung vor bestimmten Operationen, die mithin unnötigerweise durchgeführt werden. Und: Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Facharzt. Eigens eingerichtete Terminservicestellen, die Ende Januar an den Start gehen, müssen innerhalb von einer Woche einen Termin vermitteln. Voraussetzung ist, dass eine Überweisung vorliegt. Die Wartezeit auf den Termin darf dann maximal vier Wochen betragen. Das Mindestalter von 35 Jahren für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie Herz-Kreislauf-, Nieren- und Zuckererkrankung oder Hautkrebs entfällt. Höhere Freibeträge gelten ab 1. Januar bei Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen.

PFLEGE

Für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, gibt es Leistungsverbesserungen, wenn die pflegende Person krank wird oder Urlaub macht, also für die sogenannte Verhinderungs- beziehungsweise Kurzzeitpflege. Statt in drei Pflegestufen wird zudem künftig in fünf Pflegestufen eingeteilt. Patienten können ab Jahresbeginn eine Übergangspflege nach einer Behandlung im Krankenhaus beanspruchen, auch wenn sie nicht dauerhaft pflegebedürftig sind.

STEUERN

Lohnsteuerfreibeträge gelten dafür länger: Mussten Steuerpflichtige Freibeträge für den Lohnsteuerabzug bisher jedes Jahr neu beantragen, sind sie nun zwei Jahre lang gültig. Wer also einen Freibetrag ab dem 1. Januar eingetragen hat, kann davon bis Ende 2017 profitieren. Ändert sich innerhalb der zwei Jahre etwas, muss der Steuerpflichtige das dem zuständigen Finanzamt aber sofort mitteilen. Wenn sich etwa die Werbungskosten des Arbeitnehmers verringern, weil sich durch einen Umzug der Arbeitsweg verkürzt hat, ist das meldepflichtig. Altersvorsorge wirkt sich steuermindernd aus. Der Fiskus erkennt künftig 82 statt bisher 80 Prozent der Aufwendungen an.

Ab 2016 verändert sich auch die Rentenbesteuerung. Nur noch 28 Prozent der Rente sind steuerfrei. Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro, ab Januar müssen Ledige erst Einkommen von mehr als 8652 Euro versteuern. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich.

IMMOBILIEN

Wer ein Haus bauen will, muss ab Januar strengere Energieeinsparvorgaben einhalten. Für Heizung und Warmwasser dürfen dann nur noch drei Viertel der Energiemenge benötigt werden, die bislang zulässig ist. Dafür können Bauherren bei der ehemaligen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch doppelt so hohe Förderkredite wie bisher aufnehmen, wenn das Haus energieeffizient ist. Statt 50 000 Euro werden dann 100 000 Euro pro Wohneinheit dazugegeben.

Ebenfalls ab Januar gilt die Mietpreisbremse für 31 Kommunen in Brandenburg – sowie in Jena und Erfurt.

KOMMUNIKATION

Am 30. April werden die jetzigen Preisobergrenzen fürs Surfen und Telefonieren aus dem EU-Ausland durch Höchstaufschläge auf den Heimtarif ersetzt. Das heißt, Telefonate nach Deutschland dürfen dann nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent. Für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens fünf Cent mehr berechnen – zuzüglich Mehrwertsteuer.

Briefe schicken wird wieder teurer – die Deutsche Post erhöht das Porto für den Standardbrief kräftig – um acht Cent von 0,62 auf 0,70 Euro. Auch der internationale Standardbrief und die Postkarte ins Ausland brauchen künftig Marken mit höherem Wert, statt bislang 80 werden dafür künftig 90 Cent fällig. Der Großbrief bis 500 Gramm ins Ausland kostet dann 3,70 statt bisher 3,45 Euro. Und für Einschreiben werden 2,50 Euro verlangt. Einziger Trost: Diese Preise sollen nun für die nächsten drei Jahre gelten.

ELEKTROSCHROTT

Bisher müssen Verbraucher ausrangierte Elektrogeräte bei kommunalen Sammelstellen abgeben, denn diese dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Das wird nun einfacher: Bald müssen große Elektronikgeschäfte wie Saturn und Mediamarkt ausgediente Smartphones, Toaster oder Fernseher kostenlos zurücknehmen – auch dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Das große Balastabwerfen im Zuge des Neujahrsputzes erleichtert das aber noch nicht: Die Regelung soll erst ab Ende Juli greifen. (mit dpa und AFP)

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter www.vz-nrw.de.

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