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Zum 1.August steigt die Bafög-Leistung für Schüler und Studenten um sieben Prozent.

© Andrea Warnecke/dpa-tmn

Was sich zum 1. August ändert: Mehr Bafög, freie Routerwahl, Änderungen im Sozialrecht

Die Deutsche Bahn passt ihre Preise an, einige Ausbildungsberufe werden modernisiert und vieles mehr. Was sich im August ändert.

Studenten, die Bafög beziehen, bekommen ab August mehr Geld. Bahnfahrer können sich auf neue Rabatte freuen und Internetnutzer ihren Router selber aussuchen. Außerdem gelten Hartz-IV-Bewilligungen für einen längeren Zeitraum und mehrere Berufsausbildungen werden modernisiert.

Mehr Bafög:

Die Leistung für Schüler und Studenten steigt um sieben Prozent. Der Wohngeldzuschlag wird von 224 auf 250 Euro angehoben. Damit liegt der Höchstsatz, den Studierende mit eigener Wohnung beziehen können, ab August bei 735 Euro im Monat. Zugleich steigen auch die Einkommensfreibeträge der Eltern um sieben Prozent, was laut Bundesregierung dazu führen wird, dass rund 110.000 weitere Studenten und Schüler Bafög bekommen. Erhöht werden auch die Grenze, ab der Minijob-Einkommen aufs Bafög angerechnet werden, der Freibetrag für eigenes Vermögen der Bafög-Bezieher und der Kinderzuschlag.

Erhöht wird außerdem das sogenannte Meister-Bafög. Diese Leistung kann bekommen, wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder zum staatliche geprüften Erzieher fortbilden lässt.

Preisanpassungen bei der Deutschen Bahn:

Auch Kunden mit einer BahnCard 50 bekommen nun wie die Inhaber der BahnCard 25 dauerhaft einen Rabatt von 25 Prozent auf Sparpreise im Fernverkehr. Sparpreis-Tickets können ab August nur noch bis zum Tag vor der Abfahrt umgetauscht oder erstattet werden, nicht mehr am Tag der Reise selbst. Zudem werden beim Ticketkauf im Zug nun 12,50 Euro fällig, fünf Euro mehr als bisher. Wer für die erste Klasse eine Reservierung bucht, aber kein Ticket kauft, zahlt 5,90 Euro statt bisher 4,50 Euro. Beim Kauf einer Fahrkarte für die erste Klasse bleibt die Reservierung inklusive.

Zudem bietet die Deutsche Bahn zwischen August und dem Fahrplanwechsel im Dezember mit der Aktion "Für mich und für dich" zwei Probe-BahnCards zum Preis von einer. Die BahnCard50 für Senioren ist bis Ende September günstiger zu haben.

Änderungen im Sozialrecht:

Sowohl Hartz IV als auch Sozialgeld wird künftig für zwölf statt sechs Monate bewilligt. Wer Arbeitslosengeld I erhält und zusätzlich Grundsicherung bekommt, wird ab August von der Bundesagentur für Arbeit betreut und nicht mehr vom Jobcenter. Außerdem können künftig auch Auszubildende ihr Einkommen mit Hartz IV aufstocken. Langzeitarbeitslose können in einem Zeitraum von fünf Jahren drei statt zwei Jahre lang einen Ein-Euro-Job übernehmen.

Freie Routerwahl:

Internetanbieter können ihren Kunden nicht mehr vorschreiben, welches Gerät sie für die Verbindung zum Netz verwenden müssen. Verbraucher können somit selbst entscheiden, welchen Router mit welchen Leistungsmerkmalen sie benutzen möchten. Alle nötigen Zugangsdaten muss der Internetanbieter zur Verfügung stellen. Die Neuregelung gilt nur bei Abschluss eines neuen Vertrags oder einer Vertragsverlängerung.

Modernisierte Ausbildungsberufe:

Die Ausbildung für acht Berufe wird an die jüngsten Entwicklungen angepasst. Unter anderem lernen Dachdecker mehr über Solaranlagen und Gebäudedämmung. Bei Anlagenmechanikern für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik erhalten die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit mehr Gewicht. Verändert werden außerdem die Ausbildungsordnungen für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik, Graveure, Hörakustiker, Mediengestalter Digital und Print, Metallbildner und für Rolladen- und Sonnenschutzmechatroniker.

Mehr Geld im Elektrohandwerk:

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt: Im Osten werden pro Stunde künftig 9,85 Euro statt 9,35 Euro fällig, im Westen sind es 10,35 statt 10,10 Euro. Nach einer weiteren Anpassung im kommenden Jahr gibt es in der Branche dann ab 2018 einen bundesweiteinheitlichen Mindestlohn von 10,95 Euro. (dpa)

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