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Die Rabattkarten der Bahn gelten von August an für die ersten drei Monate im Probe-Abo.

© dpa

Was sich zum August ändert: Mehr Unterhalt für Kinder, neue Bahncards und neues EU-Erbrecht

Für Verbraucher bringt der Monatswechsel einige Neuerungen. Sie betreffen unter anderem Mieter, Studierende, Erben und Hausbesitzer.

Die Mietpreisbremse gilt auch in Bayern, getrennt lebende Väter und Mütter müssen für ihre Kinder mehr zahlen und die Deutsche Bahn führt neue BahnCards ein: Ab dem 1. August treten wieder einige Änderungen in Kraft.

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt ab August auch für Bayern. In insgesamt 144 bayerischen Kommunen wird sie eingeführt. Die Mietpreisbremse gilt für Gebiete "mit angespannten Wohnungsmärkten", die von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. Sie sieht vor, dass bei Wiedervermietungen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Mietpreisbremse gibt es bereits in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Energetische Sanierung

Ab August haben auch Eigentümer jüngerer Häuser die Möglichkeit, für energetische Sanierungsmaßnahmen Förderung der staatlichen KfW zu beantragen. Zudem werden die Förderhöchstbeträge deutlich erhöht.

Unterhalt

Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. Bei einem Nettoeinkommen bis 1500 Euro steigt beispielsweise der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro pro Monat. Für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahre müssen Elternteile 376 Euro zahlen, für Zwölf- bis 17-Jährige 440 Euro. Der Unterhalt volljähriger Kinder beträgt künftig 504 statt bislang 488 Euro im Monat.

Bafög

Mehr Geld für Studenten gibt es zwar erst im Herbst 2016, doch schon im August ändert sich einiges. Unter anderem dies: Die Überbrückungszahlungen, die Studenten erhalten können, wenn ihr Bafög-Antrag nicht schnell genug bearbeitet werden kann, steigen. Bislang gab es maximal 360 Euro pro Monat, nun bis zu 80 Prozent des voraussichtlichen Bedarfs. Zudem können Studenten, die nur vorläufig für ein Master-Studium zugelassen sind, Bafög erhalten.

Mindestlohn

Friseure bekommen deutschlandweit mehr Geld: Für sie gilt nun der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Bislang haben angestellte Friseure in den neuen Bundesländern 7,50 Euro in der Stunde bekommen, in Westdeutschland acht Euro. Für Auszubildende gilt der Mindestlohn nicht. Gleiches gilt für Praktikanten, die nicht länger als drei Monate beschäftigt werden.

Bahncard

Die Deutsche Bahn verändert ihr Rabatt-Modell: Künftig sind alle Karten - die Bahncard 25, die Bahncard 50 und die Bahncard 100 - als Probe-Angebote für drei Monate erhältlich. Die Bahncard 25 und die Bahncard 50 laufen danach als Abo weiter, sofern sie nicht gekündigt werden. Die Bahncard 100 geht in kein Abo über.

Für Jugendliche und Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren wird zudem die My Bahncard 50 eingeführt. Sie ist mit 69 Euro pro Jahr deutlich günstiger als die konventionelle Bahncard 50, die 255 Euro kostet.

EU-Erbrecht

Nicht am 1. August, sondern am 17. August tritt die neue europäische Erbrechtsverordnung in Kraft. Sie regelt grenzüberschreitende Erbschaften, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Künftig soll dies nach einem einfachen Prinzip geschehen: Das Erbe unterliegt den Regelungen des Landes, in dem der Verstorbene seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hatte. Das Erbe eines deutschen Rentners beispielsweise, der in seinem spanischen Alterssitz verstirbt, muss in Spanien versteuert werden. Ausnahme: Der Verstorbene hat ausdrücklich im Testament die Anwendung des Rechts des Staates festgelegt, dessen Staatsbürgerschaft er innehatte.

Michael Rebmann, AFP

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