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Wirtschaft: Was Sie jetzt noch erledigen sollten

Wer geschickt plant, kann viel Geld sparen

Warten wird teuer. Denn wer die letzten Wochen des Jahres ungenutzt verstreichen lässt, verzichtet möglicherweise auf mehrere tausend Euro Steuerersparnis oder direkte Zuschüsse vom Staat. Außerdem müssen Kassenpatienten im neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen. Was Versicherte, Steuerzahler oder Anleger noch bis zum Jahresende erledigen sollten, erfahren Sie in den nächsten Teilen unserer Serie. Da manche Investitionen jedoch einen langen Vorlauf haben, geben wir Ihnen schon heute einige Tipps, wie Sie Geld sparen können.

Eigenheimzulage sichern: Wer demnächst seinem Vermieter ade sagen und ins eigene Heim ziehen möchte, sollte sich sputen. Denn möglicherweise wird ab dem kommenden Jahr die staatliche Förderung selbst genutzten Wohneigentums spürbar verringert. Die hohe Eigenheimzulage von bis zu 20 448 Euro plus Kinderzulage erhält nur derjenige garantiert, der dieses Jahr noch einen Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag unterzeichnet. Wer bereits baut, bekommt die Eigenheimzulage weiter. Wird die selbst genutzte Immobilie noch im laufenden Jahr fertig gestellt, sollte der Einzug aber unbedingt noch bis einschließlich Silvester stattfinden. Sonst verzichtet der Eigentümer auf ein Jahr staatliche Zulage. Wer in diese „Neujahrsfalle" tappt, erhält für seine neue Immobilie 2556 Euro weniger, für ein gebrauchtes Objekt die Hälfte davon.

Bausparvertrag unterschreiben: Weniger staatliche Förderung gibt es ab dem kommenden Jahr wohl auch für Bausparer, weil die Wohnungsbauprämie entfallen soll. Wer noch vor Neujahr einen Bausparvertrag abschließt, kann sich die Finanzspritze sichern. Gefördert werden jährliche Sparraten von höchstens 512 Euro mit zehn Prozent Prämie, umgerechnet 51,20 Euro. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben auch nicht berufstätige Ehepartner und Kinder ab 16 Jahren. Zu beachten sind jedoch die hierbei geltenden Einkommensgrenzen, 25 600 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden, das Doppelte bei Verheirateten.

Anschaffungen vorziehen: Die zweite Stufe der Steuerentlastung kommt bestimmt, unklar ist nur, ob auch die dritte Stufe bereits zum 1. Januar 2004 in Kraft treten wird. Fest steht aber: In jedem Fall sinken die Einkommensteuersätze. Teure und steuerlich absetzbare Anschaffungen wie ein neuer Computer, eine neue Büroeinrichtung, Fachliteratur oder Berufskleidung sollte man daher möglichst noch in diesem Jahr erledigen und so die höhere Steuerlast 2003 mildern.

Freibeträge eintragen lassen: Wer geschickt vorgeht, kann sein Weihnachtsgeld möglicherweise steuerfrei kassieren – unter zwei Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer erhält sein Lohnextra erst im Dezember, und er hat bis spätestens 30. November seine bislang ungenutzten steuersparenden Freibeträge fürs Jahr 2003 in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dann wirken die Jahresfreibeträge nur noch in einem einzigen Monat, dem Dezember. Vom Weihnachtsgeld nimmt der Fiskus dann oft kaum noch etwas weg. Aber: Die erhöhten steuersparenden Ausgaben müssen aufs Jahr gerechnet mindestens 600 Euro betragen.

Arbeitnehmersparzulage beantragen: Der Staat fördert die Vermögensbildung auch über die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Diesen Zuschuss erhalten Arbeitnehmer, die ihre „Vermögenswirksamen Leistungen" (VL) vom Chef in bestimmte Anlageformen investieren, hauptsächlich Bausparverträge und Aktienfonds. Werden die einschlägigen Einkommensgrenzen eingehalten, beträgt der Zuschuss vom Staat maximal 48 Euro bei Bausparverträgen und 81,60 Euro beim Sparen in Aktienfonds. Noch bis Ende 2004 bekommen Arbeitnehmer im Osten sogar 102 Euro im Jahr. Wem in diesen Tagen auffällt, dass die Sparzulage für das Jahr 2001 noch nicht beantragt wurde, kann dies noch nachholen – und zwar bis einschließlich Silvester 2003. In einem Aufwasch können Sparer dann auch die Zulage für das vergangene Jahr 2002 anfordern.

Lebensversicherungen abschließen: Zum 1. Januar 2004 wird der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen von 3,25 auf 2,75 Prozent gesenkt. Das gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherungen, Pensionsfonds oder -kassen zahlen im nächsten Jahr auf Neuverträge ebenfalls nur einen Mindestzins von 2,75 Prozent. „Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt, eine Lebensversicherung abzuschließen oder einen betrieblichen Vorsorgevertrag, sollte das jetzt tun“, sagt Allianz-Sprecherin Johanna Weber. Da die meisten Unternehmen aber sowieso höhere Überschüsse zahlten, sollte der Garantiezins nicht das Hauptargument für einen Vertragsschluss sein, meint die Allianz.

Arztbesuche vorziehen: Ab dem kommenden Jahr werden Kassenpatienten für Arztbesuche eine so genannte Praxisgebühr von 10 Euro zahlen. Wer Vorsorge- oder allgemeine Routineuntersuchungen plant, sollte noch bis zum Jahresende zum Arzt gehen. Allerdings sind bei vielen Praxen bereits jetzt keine Termine mehr frei, oder Sie müssen mit langen Wartezeiten rechnen.

Brillen oder Medikamente kaufen: Billige rezeptpflichtige Medikamente werden im kommenden Jahr teurer. Sollten Sie solche Arzneimittel regelmäßig benötigen, sparen Sie Geld, wenn Sie sich jetzt noch von ihrem Arzt ein Rezept holen und es bei der Apotheke einlösen. Auch für Brillengläser gibt es nur noch in diesem Jahr einen Zuschuss von der Kasse – zumindest wenn Sie nicht schwer sehbehindert sind.

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