WAS STEUERZAHLER TUN KÖNNEN: Auf Wunsch die volle Pauschale
NEUES RECHTSteuerzahler brauchen gegen ihren Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 keinen Einspruch einzulegen, um sich – im Falle eines für sie positiven Urteils aus Karlsruhe – die alte Regelung zu sichern. Wegen des laufenden Verfahrens ergehen die Steuerbescheide nur vorläufig.
NEUES RECHT
Steuerzahler brauchen gegen ihren Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 keinen Einspruch einzulegen, um sich – im Falle eines für sie positiven Urteils aus Karlsruhe – die alte Regelung zu sichern. Wegen des laufenden Verfahrens ergehen die Steuerbescheide nur vorläufig. Sollten die Richter die Pauschale rückwirkend aufheben, erstattet das Finanzamt den Pendlern den Differenzbetrag von sich aus.
ALTES RECHT
Wer will, kann per Eintrag auf der Lohnsteuerkarte verlangen, dass der Fiskus bis zum Urteil des Verfassungsgerichts die alte Pauschale anwendet. In Berlin haben nach Angaben der Senatsverwaltung für Finanzen bis Ende Mai 1740 Steuerzahler davon Gebrauch gemacht, bundesweit waren es gut 77 000. Das Risiko: Bestätigt das Gericht die derzeit gültige, gekürzte Pauschale, müssen diese Arbeitnehmer nicht nur Steuern nachzahlen. Es fallen auch noch Zinsen an – 0,5 Prozent pro Monat. hej