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WAS TUN?: Bloß nicht zahlen

„1000 Euro für einen Song, das kann doch nicht sein“, denken viele – und werfen das Anwaltsschreiben weg. Oder sie unterschreiben aus Angst sofort die beigefügte Unterlassungserklärung und überweisen das Geld.

„1000 Euro für einen Song, das kann doch nicht sein“, denken viele – und werfen das Anwaltsschreiben weg. Oder sie unterschreiben aus Angst sofort die beigefügte Unterlassungserklärung und überweisen das Geld. Beides ist falsch, warnt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Denn wer die Erklärung unterschreibt, akzeptiert die Forderung – auch wenn sie in Wirklichkeit gar nicht berechtigt war oder die geforderten Summen zu hoch sind. Aber auch das Gegenteil ist schädlich: Wer gar nicht reagiert, riskiert eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Betroffene sollten stattdessen mit dem Schreiben ihrerseits zum Anwalt gehen oder zur Verbraucherzentrale, um sich beraten zu lassen, meint Husemann. Und das schnell: In den Schreiben der Anwälte werden nämlich oft Fristen von nur wenigen Tagen gesetzt. hej

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