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Wirtschaft: Was wird anders?

Das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung fällt ab 2005 weg. Eine Steuerbegünstigung gibt es nur, wenn eine Versicherung mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren abgeschlossen wird und diese erst ab einem Alter von 60 Jahren ausgezahlt wird.

Das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung fällt

ab 2005 weg. Eine Steuerbegünstigung gibt es nur, wenn eine Versicherung mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren abgeschlossen wird und diese erst ab einem Alter von 60 Jahren ausgezahlt wird. Dann muss der Ertrag nur zur Hälfte versteuert werden. RotGrün hatte vorgeschlagen, die Steuerfreiheit der Erträge komplett zu streichen. Um die Progression zu mildern, wollte die Regierung die Erträge aber steuerlich über fünf Jahre strecken.

SONDERAUSGABEN:

Einzahlungen in private Lebensversicherungen sind ab 2005 steuerfrei, soweit sie zusammen mit den Rentenbeiträgen 12 000 Euro nicht übersteigen. Diese Grenze steigt bis 2025 auf 20 000 Euro. Allerdings profitieren von dem neuen Steuersparmodell nur ganz besondere private Rentenversicherungen. Diese „Egoisten-Tarife“ dürfen weder beleihbar, noch vererblich, übertragbar, kapitalisierbar oder veräußerlich sein. In der Praxis sind solche Rentenpolicen daher wenig beliebt. HB/hej

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