zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Was Wohnungsmakler kassieren dürfen

Ob zur Miete oder als Eigentum, eine passende Wohnung oder ein Haus zu finden, ähnelt nicht selten einem Glücksspiel.Viele scheuen den Gang zum Makler.

Ob zur Miete oder als Eigentum, eine passende Wohnung oder ein Haus zu finden, ähnelt nicht selten einem Glücksspiel.Viele scheuen den Gang zum Makler.Kein Wunder, gibt es doch immer wieder Berichte über schwarze Schafe in dieser Branche.Dabei können Wohnungssuchende unangenehme Überraschungen vermeiden, wenn sie ihre Rechte kennen.

Die wichtigsten Fragen: Wann müssen sie dem Makler eine Provision zahlen? Was muß der Vermittler leisten? Grundsätzlich gilt: Der Makler kann nur dann eine Courtage verlangen, wenn er dem Kunden tatsächlich ein passendes Objekt anbietet.Und: Es muß ein Vertrag zwischen dem Wohnungssuchenden und dem Makler vorliegen.Ist das der Fall und zeigt der Vermittler dann eine angemessene Wohnung oder Immobilie, wird der Kunde in aller Regel die Maklerprovision zahlen müssen.Das gilt auch, wenn er hinterher vom Vertrag zurücktreten möchte.Beispiel: Der Vermittler hat eine Wohnung präsentiert, der Kunde hat akzeptiert, findet später aber ein besseres Objekt.Pech für ihn: Obwohl ihn die Leistung des Maklers letztlich nicht weitergebracht hat, muß er zahlen.Der Makler hat jedoch keinen Provisionsanspruch, wenn der Kunde von vorneherein die ausgesuchte Wohnung ablehnt.

Aufgepaßt: Der Makler kann auch dann die Courtage einfordern, wenn Auftraggeber und Mieter/Käufer von einander abweichen.Beispiel: Ein Pärchen entschließt sich zusammenzuziehen.Einer kontaktiert den Makler und schließt mit ihm den Vermittlungsvertrag.Der andere unterschreibt den Miet-/Kaufvertrag.Eigentlich dürfte der Makler in einem solchen Fall keine Provision fordern, denn der Mietvertrag wird einer Person vermittelt, die den Maklervertrag nicht unterzeichnet hatte.Das Ziel des Paares, eine gemeinsame Wohnung zu finden, wäre erfüllt.Und die beiden hätten sich geschickt der Maklercourtage entzogen.Aber Irrtum: In solchen Fällen kann der Makler ausnahmsweise doch eine Courtage verlangen, weil zwischen Auftraggeber und Mieter/Käufer eine enge persönliche Beziehung besteht.Dasselbe gilt auch, wenn die Beteiligten wirtschaftlich eng miteinander verbunden sind.

Der Kunde darf gleichzeitig mehrere Immobilienmakler beauftragen, es sei denn er hat sich gegenüber seinem Geschäftspartner ausdrücklich verpflichtet, auf dieses Recht zu verzichten.Aber Vorsicht: Sie laufen Gefahr, daß Sie gleich von mehreren Makler zur Kasse gebeten werden.Denn um Courtage verlangen zu können, kann es ausreichen, daß der Makler nur am Rande an der Vermittlung beteiligt ist.Beispiel: Ein von Ihnen beauftragter Makler bietet Ihnen eine Wohnung zum Kauf an.Als Sie das Objekt besichtigen, stellen Sie fest, daß ein anderer von Ihnen beauftragter Makler Ihnen zuvor schon dieselbe Wohnung per Exposé präsentiert hat.Sie sagen dem zweiten Makler nichts von Ihrer Kenntnis, obwohl er Sie per Geschäftsbedingung ausdrücklich dazu auffordert.Letztlich schließen Sie den Kaufvertrag mit dem ersten Makler und bezahlen die Provision an ihn.Der zweite Makler erfährt aus dem Grundbuch von Ihrem Eigentumserwerb.Er fordert nun unter Berufung auf die einst mit Ihnen im Maklervertrag vereinbarten Bedingungen ebenfalls eine Provision von Ihnen.Die Sache ist verzwickt, und hängt von den genauen Umständen ab.In einem solchen Fall sollten Sie sich daher unbedingt Rechtsrat einholen.

Die zweite große Frage, die Käufer oder Mieter interessiert, ist: Wieviel Courtage darf ein Makler maximal verlangen? Für Mieter von Wohnungen gilt dabei das sogenannte Wohnraumvermittlungsgesetz.Es schützt Wohnungssuchende vor überhöhten Maklerforderungen.Die zulässige Maklergebühr beträgt hier maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.Nebenkosten bleiben bei der Berechnung der Monatsmiete unberücksichtigt.Bei einem Mietvertrag mit Staffelmiete ist die Miete im ersten Jahr maßgebend für die Berechnung der Courtage.Hat der Vermieter seinerseits einen Makler eingeschaltet, müssen sich die Vermittler das Honorar teilen.Auf den Mieter kommen niemals mehr als zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer zu.

Anders ist das beim Kauf einer Immobilie.Die Höhe der Maklerforderung wird hier prozentual nach dem Kaufpreis errechnet und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.In Berlin werden üblicherweise sechs Prozent der Kaufsumme plus Mehrwertsteuer verlangt.

Tip: Nicht alle Vermittler verlangen dasselbe.Einige arbeiten günstiger.Bevor Sie einen Maklervertrag unterschreiben, sollten Sie sich informieren.Rufen Sie einfach unverbindlich verschiedene Büros an und fragen Sie nach der Höhe der Courtage und den Geschäftsbedingungen.

FRIEDERIKE BECKER

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false