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Falsche Hunderter. Die chinesische Notenbank muss ihr Know-how gegen Geldfälscher künftig ohne Hilfe der Bundesbank verbessern.

© dpa

Wegen Todesstrafe: Bundesbank will Chinesen nicht mehr beraten

Die Bundesbank schult Notenbanker aus aller Welt. Auch Seminare zur Bekämpfung von Geldfälschung stehen auf dem Programm - künftig ohne Chinesen. Andernorts zeigt diese Haltung offenbar schon Wirkung.

Vertreter der chinesischen Zentralbank sind bei Falschgeld-Seminaren der Deutschen Bundesbank bis auf weiteres unerwünscht. Der Grund: Geldfälschern droht im Land der Mitte die Todesstrafe.

„Die Deutsche Bundesbank wird in jedem Fall ausschließen, dass sie Zentralbanken von Ländern zu Themen der Falschgeldbekämpfung berät, in denen dieser Straftatbestand mit der Todesstrafe belegt ist“, teilte die Notenbank am Montag auf Anfrage in Frankfurt mit. Das gelte künftig nicht nur wie bisher für gesonderte Beratungsprojekte, sondern nun auch für allgemeine Seminare zum Thema „Falschgeldbekämpfung“.

Auch Vertreter der Zentralbank Vietnams dürfen nicht mehr an den Seminaren teilnehmen: Geldfälscher in Vietnam können ebenfalls zum Tode verurteilt werden. Geldfälschung sei zwar ein ernstzunehmender Straftatbestand, erklärte die Bundesbank. Sie halte aber die Androhung der Todesstrafe für unverhältnismäßig.

Zuvor hatte „Zeit Online“ berichtet, die Bundesbank schule Mitarbeiter chinesischer Behörden bei der Bekämpfung des Verbrechens und der Ermittlung der Kriminellen - obwohl diesen die Todesstrafe drohe. In der Vergangenheit hätten mehrmals Vertreter aus China an Schulungen der Bundesbank in Deutschland teilgenommen, bei denen unter anderem Tipps für die Ermittlungsarbeit gegeben und erklärt wurde, wie Zentralbanken wirkungsvoll mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten könnten.

Die Deutsche Bundesbank orientierte sich in ihrer Zusammenarbeit mit Zentralbanken an den außenpolitischen Leitlinien der Bundesregierung, teilte die Notenbank mit: „Zu dieser Orientierung gehört, dass die Bundesbank ihre Zusammenarbeit fortführt, solange ein Menschenrechtsdialog auch von politischer Seite befürwortet und für sinnvoll erachtet wird. Es sollte nicht vergessen werden, dass eine Entwicklungszusammenarbeit und ein Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation eines Landes auch ein Baustein auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte sein kann.“

In Extremfällen könne die Kooperation aber unterbrochen oder beendet werden. So hatte die Bundesbank bereits Mitte Januar eine geplante Zusammenarbeit bei der Prävention von Geldfälschung mit der Notenbank von Bangladesch auf Eis gelegt: Zuvor hatte „Zeit Online“ berichtet, Bangladesch plane für schwere Fälle von Geldfälschung die Todesstrafe. Das Projekt sollte ursprünglich im Februar 2013 starten.

Die Haltung der Bundesbank scheint Wirkung zu haben: Um weiterhin mit der Bundesbank zusammenarbeiten zu können, hätten die Behörden in Bangladesh angekündigt, das umstrittene Gesetzesvorhaben zurückzuziehen. (dpa)

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