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Wirtschaft: Welcher Ertrag wird wie besteuert?

Wer sein Geld gewinnbringend anlegt, profitiert von Wertsteigerungen oder erhält Dividenden bzw. Zinsen.

Wer sein Geld gewinnbringend anlegt, profitiert von Wertsteigerungen oder erhält Dividenden bzw. Zinsen. Wertsteigerungen wie die Kursgewinne eines Wertpapiers bleiben dann steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mindestens ein Jahr liegt. Bei Immobilien beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Zinsen und Dividenden sind Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegen der Einkommensteuer. Übersteigen sie ab kommenden Jahr den Freistellungsbetrag von 3000/6000 DM für Ledige bzw. gemeinsam veranlagte Ehegatten plus Werbungskostenpauschale von 100/200 DM, dann unterliegen sie der Kapitalertragsteuer (KapESt). Sie beträgt auf Dividenden 25 Prozent, auf Zinsen 30 Prozent. In diesem Jahr gelten einschließlich Werbungskostenpauschale noch die Sparerfreibeträge von 6100 und 12 200 DM. Die KapESt wird - ergänzt um den Solidaritätszuschlag - von den Kreditinstituten an das Finanzamt abgeführt. Sie stellt eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld dar. Das heißt: Erst mit der Einkommensteuerveranlagung wird die effektive Steuerbelastung der Zins- und Dividendeneinkünfte festgestellt.Die Besteuerung von Kapitalerträgen unterscheidet sich im DetailAnleihen: Wird eine Anleihe zwischen zwei Ausschüttungsterminen verkauft, müssen die bis dahin rechnerisch aufgelaufenen Zinsen - Stückzinsen genannt - vom Verkäufer versteuert werden. Der Käufer verrechnet die gezahlten Stückzinsen mit der Ausschüttung oder - falls er die Anleihe seinerseits vor dem Ausschüttungstermin weiterverkauft - mit den vereinnahmten Stückzinsen.Anleihen mit Emissionsdisagio: Das sind Anleihen, die zu einem Kurs unter 100 Prozent ausgegeben werden. Da sie zu 100 Prozent zurückgezahlt werden, vereinnahmt der Erstzeichner, der eine solche Anleihe bis zur Endfälligkeit hält, auf jeden Fall einen - grundsätzlich steuerfreien - Kursgewinn. Doch es gibt Einschränkungen: Um zu verhindern, daß aus steuerpflichtigen Zinsen durch großzügige Kursabschläge (Disagien) steuerfreie Kursgewinne werden, hat der Gesetzgeber die steuerfreien Disagien abhängig von der Laufzeit begrenzt. Für diejenigen, die eine unter 100 Prozent notierende Anleihe kaufen, ist wichtig: Nicht der Kaufkurs und die Restlaufzeit sind für die Besteuerung maßgebend, sondern die Konditionen zum Ausgabezeitpunkt.Bundesschatzbriefe: Typ A (sechs Jahre Laufzeit, jährliche Verzinsung) wird wie Anleihen besteuert. Beim Typ B (sieben Jahre Laufzeit, Zinsgutschrift am Laufzeitende) sind die am Laufzeitende oder zum Zeitpunkt der Rückgabe aufgelaufenen Zinsen zu versteuern.Festgeld: Die Besteuerung erfolgt im Jahr des Zinszuflusses. Ein Beispiel: Wer im Oktober sein Geld für einen Monat festlegt, muß die Zinsen im alten Jahr versteuern. Wer sich zum gleichen Zeitpunkt zu drei Monaten Anlagedauer entschließt, versteuert den Zinsertrag für die Gesamtanlagedauer im neuen Jahr.Indexzertifikate: Gewinne werden zur Zeit nicht besteuert; Verluste sind nicht verrechenbar. Wer ein Zertifikat auf einen Performanceindex kauft, vereinnahmt - im übertragenen Sinne - auch Dividenden steuerfrei, denn bei der Berechnung des Indexes fließen die Dividendenzahlungen ein. Der Deutsche Aktienindex (Dax) ist ein solcher Performanceindex, die meisten der gängigen ausländischen Aktienindizes beinhalten dagegen keine Dividendenzahlungen.Investmentfonds legen das Geld ihrer Zeichner in Wertpapieren an. Grundsätzlich gilt: Der Anteil des Ertrags eines Fonds, der aus Dividenden oder Zinsen besteht, ist steuerpflichtig. Diese Regel besteht für ausgeschüttete wie sogenannte thesaurierte (zur Wiederanlage einbehaltene) Erträge. Steuerfrei bleibt der Anteil des Ertrags, der auf Kursgewinne zurückzuführen ist, wobei ein Wertpapierfonds den Vorteil hat, daß er die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht beachten muß. Allerdings existieren zahlreiche Sonderregelungen, etwa für den Fall, daß ein inländischer Investmentfonds in ausländische Papiere investiert, von deren Ausschüttungen im Ausland Quellensteuer einbehalten wird.Lebensversicherungen: Die Erträge sind steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt werden. Außerdem müssen beim Tod des Versicherten mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme ausbezahlt werden.Offene Immobilienfonds investieren in Immobilien und Rentenpapiere. Die ausschüttungsfähigen Erträge setzen sich aus Miet- und Zinseinnahmen sowie den Veräußerungsgewinnen zusammen. Veräußerungsgewinne bei Fondsimmobilien sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie mindestens zehn Jahre liegen. Der Anteil eines offenen Immobilienfonds gilt dagegen als Wertpapier, so daß für dessen Inhaber nur eine einjährige Spekulationsfrist gilt. Erträge aus ausländischen Immobilien bleiben in der Regel aufgrund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei. Deshalb beträgt der steuerpflichtige Anteil an der Ausschüttung eines offenen Immobilienfonds oft nur etwa die Hälfte.Sparbücher: Maßgeblich für die Besteuerung ist nicht der Tag der Gutschrift (im neuen Jahr), sondern das (alte) Jahr, für das die Zinsen gewährt werden.

ROBERT REICHEL, HB

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