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Wirtschaft: Wenn dem Nichtraucher der Kopf qualmt

"Rauchen gefährdet die Gesundheit", so die Gesundheitsminister jeder Couleur.Daß qualmende Bürger neben ihrer eigenen Gesundheit auch die ihrer Mitmenschen gefährden, ist hinreichend bekannt.

"Rauchen gefährdet die Gesundheit", so die Gesundheitsminister jeder Couleur.Daß qualmende Bürger neben ihrer eigenen Gesundheit auch die ihrer Mitmenschen gefährden, ist hinreichend bekannt.Der blaue Dunst stört aber oft auch das Arbeitsklima im Büro.Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme besagt, daß Raucher ihren Zigarettenkonsum einschränken, oder (freiwillig) nur in den Pausen rauchen.Ist das Betriebsklima jedoch nicht so gut, daß Gebote das Problem lösen können, so müssen Verbote den Betriebsfrieden gewährleisten.

So gelten in vielen Betrieben Rauchverbote.Sie werden für die gesamte Firma, für einzelne Abteilungen oder bestimmte Betriebsbereiche ausgesprochen.Herrscht einmal ein Rauchverbot, so bedeutet dies nicht, daß die "Süchtigen" nun für die gesamte Zeit ihrer Anwesenheit im Betrieb auf ihren Glimmstengel verzichten müssen.Meist sind Raucherzonen eingerichtet, wie etwa in Krankenhäusern oder Restaurants.Diese Bereiche sind häufig in den Pausenräumen vorgesehen.Dürfen Arbeitnehmer auch außerhalb offizieller Pausen rauchen, so kann der Arbeitgeber verlangen, daß diese Zeiten nachgearbeitet werden.

Arbeitgeber können im übrigen - im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber allen Arbeitnehmern - dazu gezwungen werden, Rauchverbote zu verhängen, wenn die Gesundheit von Beschäftigten durch den blauen Dunst ernsthaft gefährdet wird.Das Bundesarbeitsgericht hat bereits anerkannt, daß auch passives Rauchen die Lunge belastet.Allerdings wird der Betriebsrat - wie der Arbeitgeber - bei der Regelung der "betrieblichen Ordnung" auch die Interessen der rauchenden Arbeitnehmer berücksichtigen.Ferner können andere Aspekte, wie zum Beispiel die Vorbeugung gegenüber Brand- und Explosionsgefahren, lebensmittelhygienische Gründe oder aber die Belästigung von Geschäftskunden einen Arbeitgeber dazu bewegen, das Rauchen zu verbieten.

Bestehende Rauchverbote müssen von den Arbeitnehmern eingehalten werden.Verstößt ein Mitarbeiter dagegen, so kann ihn der Arbeitgeber zunächst abmahnen, um ihn - bei weiteren Verstößen - aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen.

Zu arbeitsrechtlichen Problemen durch das Rauchen haben auch schon die Köpfe in Deutschlands Gerichtssälen gequalmt.Hier eine Auswahl der Entscheidungen

Arbeitnehmer haben dann einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz, wenn das im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen geboten - und dem Arbeitgeber zumutbar ist (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 84/97).

Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, durch Gesetze dafür zu sorgen, daß "an öffentlich zugänglichen Aufenthaltsorten" nicht geraucht wird.Er hat mit der Verordnung über Arbeitsstätten (Rauchen in Betrieben) sowie den für Taxen, Busse und Eisenbahnen geltenden Verordnungen "in vielfältiger Weise von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, das Rauchen in bestimmten Bereichen zu untersagen oder einzuschränken" (Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2234/97).

Verstößt ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Abmahnungen gegen ein zwingend vorgeschriebenes Rauchverbot (hier: in einem Frischfleischverarbeitungsbetrieb), so kann ihm deswegen gekündigt werden - auch wenn er der Firma schon viele Jahre angehört (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 16 Sa 346/97).

WOLFGANG BÜSER

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