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Wirtschaft: Wenn Ihr gutes Recht zu teuer wird

Von Heike Jahberg Keine Frage: Niemand möchte neun Jahre lang ohne Lohnerhöhung arbeiten. Auch die Anwälte nicht.

Von Heike Jahberg

Keine Frage: Niemand möchte neun Jahre lang ohne Lohnerhöhung arbeiten. Auch die Anwälte nicht. Dass diese die anstehende Erhöhung ihrer Vergütung gut finden, versteht sich daher von selbst. Das gilt vor allem für die Einzelkämpfer, die als EinPersonen-Betriebe kleine Fälle mit niedrigen Streitwerten bearbeiten. Im Gegensatz zu den großen Wirtschaftskanzleien, die profitable Honorare vereinbaren können, rechnen die kleinen nach der amtlichen Gebührenordnung Brago ab. Die Brago ist seit 1994 nicht mehr verändert worden. Dabei hat es an Reformwillen nicht gefehlt. Erst im vergangenen Jahr war der Entwurf der damaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin an Zeitnot gescheitert. Bevor die Vorlage Gesetz werden konnte, war die Legislaturperiode um.

Nun muss die Nachfolgerin ran. Brigitte Zypries hat die Reform gut vorbereitet. Alle Seiten wurden frühzeitig eingebunden: die Anwälte, die Opposition und die Länder. Nur die Bürger nicht. Sie werden mit steigenden Kosten konfrontiert – entweder unmittelbar oder indirekt über höhere Prämien für die Rechtsschutzversicherung. Und büßen damit letztlich für die Fehlsteuerung des Marktes. Denn noch immer machen sich – mangels Alternative – viele Uni-Abgänger als Anwälte selbstständig, obwohl ihre Verdienstaussichten schlecht sind. Mit höheren Gebühren sollen die Kunden helfen, die Misere zu lockern. Doch das kann nach hinten losgehen: Wenn die Gebühren zu hoch sind, wird mancher Bürger in Zukunft darauf verzichten, seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Recht haben und Recht bekommen, sind dann erst recht zwei Paar Schuhe.

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