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Wirtschaft: Wenn Juristen handeln

„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“: Diese Kritik will der Staatsanwalt nicht gelten lassen

Ganz wohl fühlt sich Dirk Negenborn bei seinem Vortrag nicht. Der Staatsanwalt stockt an der einen oder anderen Stelle, dann fährt er sich mit der Hand über den Mund und lässt seinen Blick durch den Saal schweifen, als wolle er die Reaktionen einfangen. Es wird ihm aufgefallen sein, dass nicht wenige Zuschauer im Gerichtssaal den Kopf schütteln, weil sie nicht ganz verstehen, was der Anklagevertreter ihnen erklärt. Den entscheidenden Satz hat er zwar noch nicht gesagt, aber es wird klar, dass die Düsseldorfer Ankläger einer Einstellung des Mannesmann-Verfahrens zustimmen werden.

Wie schwer ihnen das fällt, wird hin und wieder deutlich: wenn Negenborn etwa an die entscheidenden Passagen des Spruchs der Karlsruher Bundesrichter erinnert und auch durchblicken lässt, dass er nach wie vor an die Möglichkeit eines Schuldspruchs für die sechs prominenten Angeklagten glaubt. Doch schließt er mit der Bemerkung, dass sich seine Behörde der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung nicht widersetzt.

Das Gericht nimmt diese Wendung ohne äußere Regung zur Kenntnis. „Sie werden verstehen, dass wir darüber nachdenken müssen“, gibt der Vorsitzende Richter Stefan Drees allen Beteiligten mit auf den Weg und schließt den sechsten Verhandlungstag mit der Bemerkung, dass sich die Kammer bis zum kommenden Mittwoch mit der Entscheidung Zeit lassen will. In den vergangenen Tagen war hinter den Kulissen kräftig gefeilscht worden, die Gespräche hatten allerdings vor allem zwischen den Angeklagten und den Staatsanwälten stattgefunden. Nachdem man sich vor allem im ersten Verfahren gegenseitig zum Teil rüde beschimpft hatte, war der Ton seit einiger Zeit moderater. Gerüchte, dass es die Angeklagten auf eine Einstellung anlegten, machten im Gerichtssaal immer wieder die Runde, aber alle Beteiligten hielten sich an die Sprachregelung. „Wir sagen dazu nichts“, hieß es stets.

Ganz einfach war die Operation aus mehreren Gründen nicht. Vor allem Klaus Esser, der frühere Mannesmann- Chef, war nur schwer zu bewegen, diesem Weg zuzustimmen, weil er mit einem Schuldanerkenntnis verbunden ist. Im Gerichtssaal hatte er das jüngst deutlich gemacht, als er ausrief: „Die bisherige Beweisaufnahme hat mir recht gegeben, ich habe die Prämie zu Recht erhalten.“ Esser hatte umgerechnet knapp 30 Millionen Euro an Abfindungen und Prämien erhalten – laut Bundesgerichtshof floss das Geld ohne erkennbaren Grund. Weil Esser aber auch in der Neuauflage des Düsseldorfer Prozesses einen Freispruch erster Klasse haben wollte, stellte er sich lange stur. Ackermann überzeugte ihn dann davon, einen Freispruch zweiter Klasse zu akzeptieren. Denn der Chef der Deutschen Bank kann kein langes Verfahren durchstehen, und bei einem Schuldspruch müsste er seinen Posten räumen. Schon am ersten Prozesstag hat er deshalb – klarer als alle anderen – durchblicken lassen, dass er Schuld auf sich geladen habe. Die Millionenprämie für den Vorsitzenden des Mannesmann-Aufsichtsrates, Joachim Funk, bezeichnete er als „unglücklich“ – das war der erste Schritt auf die Staatsanwälte zu. Funk hatte sich in einem formal falschen Beschluss gemeinsam mit Ackermann und dem früheren IG-Metall-Chef Klaus Zwickel selbst begünstigt. „Selbst ein Nichtjurist konnte erkennen, dass das nicht geht“, hatte zuletzt der damalige Justiziar des Konzerns, Götz Müller, den Richtern erklärt.

Nachdem Esser eingewilligt hatte, versuchte man die Staatsanwälte umzustimmen. Das war ein hartes Stück Arbeit, denn der Bundesgerichtshof hatte den Anklägern viele Vorlagen geliefert. Dass die Öffentlichkeit wohl eine Verurteilung lieber sähe, wissen Dirk Negenborn und sein Kollege Peter Lichtenberg. „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“, ist eine der Parolen, die Negenborn ausdrücklich aufnimmt und zu entkräften versucht. „Die Einstellung gegen Geldauflage ist kein Handel mit der Gerechtigkeit“, ruft er im Gerichtssaal und nennt dann die Beträge, um die es geht: insgesamt 5,8 Millionen Euro. Die sechs Angeklagten seien durch die lange Prozessdauer schon genug bestraft, und selbst bei einem Schuldspruch sei nur mit Bewährungsstrafen oder Geldbußen zu rechnen.

Wenn das Gericht der Abmachung folgt, kann Ackermann seinen Job behalten. „Das war für uns das Wichtigste, wir brauchen Ackermann, weil wir keinen Nachfolger haben“, freut sich einer aus dem Geldhaus am Rande des Prozesses.

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